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Bozen Süd: Zwei Durchführungspläne geändert

Die Landesregierung hat die Abänderung zweier Durchführungspläne von Gewerbegebieten von Landesinteresse in Bozen Süd genehmigt.

Mit den Änderungen von Amts wegen von zwei Durchführungsplänen in Bozen Süd hat sich die Landesregierung heute (4. April) befasst. Die entsprechenden Beschlussanträge dazu wurden von der für Raumentwicklung zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer vorgelegt.

Einmal geht es um den Durchführungsplan (Variante VII) des Gewerbegebiets von Landesinteresse "Handelszone Bozen – Süd" in der Gemeinde Bozen, bei dem zweiten Durchführungsplan (Variante VIII) handelt es sich um jenen des Gewerbegebiets von Landesinteresse "Einsteinstraße Süd und Flughafenstraße".

Die beiden zugehörigen Verfahren zur Durchführungsplanänderung hatte die Landesregierung per Beschluss im Dezember 2022 eingeleitet. Heute hat sie beide Durchführungsplanänderungen genehmigt. Zuvor hatte die Landeskommission für Raum und Landschaft in beiden Fällen den Abänderungsvorschlag des Durchführungsplanes positiv begutachtet.

In den Abänderungen geht es in erster Linie darum, die notwendigen Voraussetzungen für die Realisierung des Projekts für das Baulos 2 der Umfahrung Bozen zu schaffen. Dies bringt eine Reihe von Anpassungsmaßnahmen der Verkehrswege und Grünflächen mit sich. Wo der Ausbau der Verkehrsflächen auf Kosten der öffentlichen Grünflächen und Baumpflanzungen geht, sind auf der Projektebene Kompensationsmaßnahmen vorzusehen.

Zudem werden mit diesen Abänderungen der Durchführungspläne die Baulose ausgewiesen, auf denen die Errichtung von Räumlichkeiten für die zeitweilige Unterbringung von Mitarbeitern zulässig ist. Diese können errichtet werden, sofern Dienstleistungstätigkeiten zulässig sind.

Festgelegt wird auch, dass die Dachflächen zu begrünen sind. Mindestens 50 Prozent davon sind für die Erzeugung erneuerbarer Energien (Photovoltaikanlagen, Miniwindkraftanlagen etc.) in Kombination mit einer extensiven Dachbegrünung zu nutzen.


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LPA/mpi