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Qualitätsrahmen für die Evaluation in den Kindergärten

Was es für die Schulen schon gibt, wird nun auch für die Kindergärten Wirklichkeit: nämlich ein verbindlicher Qualitätsrahmen, an dem sich die interne und die externe Evaluation orientieren.

Die Qualität des Südtiroler Bildungssystems wird kontinuierlich überwacht und weiterentwickelt. Die Verpflichtung zur kontinuierlichen Qualitätssicherung in den Kindergärten und Schulen ist in den Landesgesetzen Nr. 5/2008 und Nr. 11/2010 festgelegt, das die Bildungsziele festschreibt und Kindergarten, Unterstufe sowie Oberstufe ordnet. Wie diese Evaluation erfolgen soll, gibt ein Dekret des Landeshauptmanns aus dem Jahr 2012 vor. Darin ist sowohl für den Kindergartenbereich als auch für den Schulbereich die Erarbeitung eines gemeinsamen und verbindlichen Qualitätsrahmens vorgesehen. Die Evaluation, die schulintern und durch externe Evaluationsstellen vorgenommen wird, folgt diesem gemeinsamen Qualitätsrahmen. Für die Tätigkeit der Evaluationsstellen, die mit der externen Evaluation in den Kindergärten und Schulen betraut sind, gelten vorgegebene Qualitätsstandards. Für den Schulbereich steht der verbindliche Qualitätsrahmen seit Ende 2014 fest. 

Am Dienstag (29. März) hat die Landesregierung auf Vorschlag der drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider den gemeinsamen und verbindlichen Qualitätsrahmen für die deutschsprachigen, italienischsprachigen und ladinischen Kindergärten beschlossen. Er wurde im Auftrag der drei Bildungsdirektionen von den drei Evaluationsstellen, ausgehend von den Rahmenrichtlinien für die Kindergärten und den bereits bestehenden Kindergartenkonzepten und Konzepten für die interne Evaluation, in einer sprachgruppenübergreifenden Arbeitsgruppe in partizipativer und prozessorientierter Weise erarbeitet.

Der nun genehmigte Qualitätsrahmen für die Kindergärten sieht – analog zum geltenden Qualitätsrahmen im Schulbereich – drei Dimensionen vor, nämlich die Inputqualitäten (Kontext und Ressourcen), die Prozessqualitäten (Bildungsangebote und Bildungsziele, Gestaltung der Bildungsprozesse, Kooperation und Netzwerkarbeit, Führung und Koordinierung) und die Wirkungsqualitäten (Ergebnisqualität). Jede Qualitätsdimension ist in Qualitätsbereiche, Teilbereiche und Indikatoren aufgeschlüsselt. "Diese Dimensionen, Bereiche und Teilbereiche werden gesetzlich verankert und gelten damit verbindlich für die Kindergärten aller drei Sprachgruppen", erläutert der Leiter der Evaluationsstelle für das deutsche Bildungssystem, Martin Holzner. Er verweist darauf, dass "die weitere Ausdifferenzierung des Qualitätsrahmens auf der Ebene der Indikatoren für die deutschen und italienischen Kindergärten sowie für jene der ladinischen Ortschaften separat" erfolge. Damit soll eine bessere Abstimmung des Qualitätsrahmens auf die unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse in den Kindergärten sowie auf die in den drei Bildungssystemen geltenden Rahmenrichtlinien gewährleistet werden.


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LPA/jw