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Neue Kriterien für Fahrkostenzuschüsse: Anträge ab 5. Februar

Wer für den Weg zum Arbeitsplatz keine oder sehr ungünstige Bus- und Bahnverbindungen hat, kann ab 5. Februar einen Zuschuss für die Fahrtkosten beantragen. Für die Beiträge gelten neue Kriterien.

Ab Montag, 5. Februar, bis Freitag, 5. April 2024, innerhalb 12 Uhr, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Verwaltungsamt Mobilität die Online-Ansuchen um den Fahrtkostenbeitrag (Pendlergeld) für das Jahr 2023 einreichen. Dies ist entweder mit dem digitalen Zugangsschlüssel (Spid) oder mit dem Elektronischen Personalausweis (Cie) und auch mit der aktivierten Bürgerkarte möglich.

Ansuchen ab 5. Februar bis 5. April möglich

Laut Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider ist der kleine Spesenbeitrag für all jene gedacht, die zur Arbeit pendeln und aufgrund ihrer Arbeitszeiten oder wegen der Strecke nicht oder nur schwer die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und somit auf ihr Auto angewiesen sind.

Laut der neuen Kriterien haben künftig Arbeitnehmende Anspruch auf den Fahrtkostenbeitrag, die an mindestens 120 Tagen im Jahr für die Fahrt von ihrem üblichen Aufenthaltsort zu ihrem Arbeitsplatz oder umgekehrt, bei einer Entfernung von mehr als 18 Kilometern die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen nutzen konnten, und für die der Weg zur Arbeit aufgrund der sehr langen Fahrtdauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar war.

Die Höhe des Beitrags wird auf der Grundlage der gesamten Fahrtdauer für die Hin- und Rückfahrt berechnet und in Beitragsstufen eingeteilt. Wenn die tägliche Fahrtdauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur in Südtirol mehr als 150 Minuten am Tag beträgt, kann ein Beitrag gewährt werden. Kein Anrecht auf den Beitrag hat, wer mehr als 50.000 Euro Bruttogesamteinkommen erzielt hat oder wenn ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt worden ist.

Neue Kriterien, schnellere Abwicklung, mehr Kontrolle

Heuer haben sich nicht nur die Kriterien, sondern auch das digitale Verfahren zur Einreichung der Anträge und das Verwaltungsverfahren zum Antragsmanagements verändert. Bei der Antragseingabe wird das System automatisch die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln über das System "SüdtirolMobil" auf der Grundlage der vom Antragsteller eingegebenen Daten prüfen und mitteilen, ob man Anrecht auf den Beitrag hat oder nicht. Das Verwaltungsverfahren der Antragsbearbeitung hingegen wird eine straffere Kontrolle und damit eine schnellere Abwicklung und Auszahlung ermöglichen.

Alle Informationen und die detaillierten Voraussetzungen für das Ansuchen für den Fahrtkostenbeitrag gibt es unter diesem Link: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Pendler - Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/red/san