News

Integration: Zwölf Nicht-EU-Bürger bestehen Sprachprüfung

Italienisch- oder Deutschkenntnisse sind Zulassungskriterium für den Bezug des Familien- und Kindergeldes des Landes. Nun wurden erste Prüfungen erfolgreich abgenommen.

Nicht-Eu-Bürger müssen, um das Familien- und Kindergeld des Landes zu beziehen, Italienisch- oder Deutschkenntnisse nachweisen. Erste Prüfungen wurden nun abgenommen. (Foto: Unsplash)

Zwölf Frauen und Männer aus acht unterschiedlichen Herkunftsländern haben kürzlich ihre Sprachkenntnisse unter Beweis gestellt, damit sie weiterhin das Landeskinder- oder Familiengeld beziehen können. Alle Kandidatinnen und Kandidaten haben die Prüfung bestanden. Teilweise zeigten sie eine Sprachkompetenz, die deutlich über dem gefragten Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen lag. Die mündliche Prüfung in einer der Landessprachen wurde in bei der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen abgenommen. Die mündliche Sprachprüfung wurde eigens in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle für Integration auf die Füße gestellt und gilt ausschließlich zum Nachweis der Sprachkenntnisse für die Zusatzleistungen des Landes. Die nächsten Prüfungstermine sind für Januar 2022 vorgesehen.

Landesrat Philipp Achammer freut sich, dass dieses Zusatzangebot zum Nachweis der mündlichen Sprachkenntnisse für die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger gut gestartet ist: "Sich mündlich in einer der Landessprachen mitteilen zu können ist eine entscheidende Grundvoraussetzungen, dass sich neue Mitbürger und Mitbürgerinnen in die Gesellschaft des Aufnahmelandes gut integrieren können."

Die Direktorin im zuständigen Amt für Weiterbildung und der Koordinierungsstelle für Integration, Anika Michelon, bestätigt: "Die Rückmeldungen aus der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeit waren nach diesem ersten Prüfungstag sehr positiv. Der Großteil der Teilnehmenden hat sogar mehr als nur die geforderten Grundkenntnisse in einer der Landesprachen bewiesen."

Ab Herbst 2022 müssen laut dem Beschluss der Landesregierung vom 30. Dezember 2019, Nr. 1182, alle Menschen aus Nicht-EU-Ländern beweisen können, auf mindestens A2 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen Italienisch oder Deutsch sprechen können, wenn sie um die Zusatzleistungen des Landes ansuchen. Wer die notwendigen Sprachkenntnisse nicht besitzt, darf die Leistungen trotzdem beziehen, muss sich aber zu einem Sprachkurs anmelden. Diese können von Nicht-EU-Bürgern bis zur A2-Stufe kostenlos besucht werden.

Informationen erteilt die Koordinierungsstelle für Integration unter Tel. 0471 413390 oder E-Mail: koordinierung-integration@provinz.bz.it

LPA/ac

Bildergalerie