Über diesen Bereich

Dieser Bereich "Weiterbildung" ist aus der engen Zusammenarbeit zwischen den deutsch- und italienischsprachigen Ämtern für Weiterbildung hervorgegangen. Beide Ämter unterstützen im Rahmen der Abteilungen für Kultur Bildungsmaßnahmen, erheben den Bedarf an Weiterbildung, organisieren Veranstaltungen und vieles mehr. Sie richten ihre Tätigkeit getrennt voneinander entweder an die deutsch- und ladinischsprachige oder an die italienischsprachige Bevölkerung in Südtirol.
Mit dieser Webseite "Weiterbildung" ist es nun erstmals gelungen, alle Inhalte zu vereinen und nach Schwerpunkten zu organisieren. Sie werden in beiden Sprachvarianten alle Inhalte vorfinden, viele sind übersetzt und einige in der Originalsprache belassen, da sie sich explizit an eine Sprachgruppe wenden.
Was kompliziert klingt ist ganz einfach in der Handhabe. Klicken Sie sich durch die Seite oder verwenden Sie die freie Suche. Wir wünschen viel Spaß!

In der Folge stellen sich die beiden Einrichtungen in der jeweiligen Sprache vor:

Auf Basis der Landesgesetze und der Richtlinien der Landesverwaltung haben wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Weiterbildung ein Leitbild entwickelt, das die Grundlage für unsere Arbeit bildet.

Was wir erreichen möchten

Eine Weiterbildungskultur für alle nach dem Maß des Menschen.
Wir wollen eine Kultur des lebensbegleitenden Lernens für alle BürgerInnen schaffen, in allen Lebensphasen, in allen sozialen Schichten, in allen Ortschaften Südtirols.

Wer wir sind

Wir im Amt sind die Beobachtungs-, Informations- und Beratungsstelle des Landes im Bereich der gesamten Weiterbildung in Südtirol und damit erste Ansprechpartnerinnen und -partner in Sachen Weiterbildung. Wir freuen uns, wenn Sie sich mit Ihren Fragen, Wünschen und Anregungen im Bereich der Weiterbildung an uns wenden.

Was wir tun

  • Wir beobachten die Trends der Weiterbildung und ermitteln die Leitlinien für die künftige Entwicklung
  • Wir stellen öffentliche Gelder für die Tätigkeit und die Infrastrukturen der Weiterbildung bereit
  • Wir entwickeln Aus- und Fortbildung für jene, die in der Weiterbildung tätig sind
  • Wir fördern das Erlernen der Zweit- und Fremdsprache durch Projekte, Beobachtung und finanzielle Unterstützung
  • Wir beraten die Bildungsausschüsse in den Dörfern und die Bezirksservicestellen
  • Wir informieren und beraten die BürgerInnen zentral über Weiterbildungsveranstaltungen und –initiativen im Lande
  • Wir sind eine übergeordnete Stelle für die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Weiterbildung
  • Wir betreuen und aktualisieren die Weiterbildungsinformation im Internet

Was unsere Werte sind

Kultur gestalten, Menschen entfalten, einfach verwalten.
In unserer Arbeit lassen wir uns von Zielen und Konzepten leiten.
Wir nehmen die Anliegen der BürgerInnen und Weiterbildungsorganisationen ernst.
Wir arbeiten rasch, so unbürokratisch als möglich und bürger:innennah.

Wann und wie Sie uns erreichen

Sie erreichen uns zu den regulären Öffnungszeiten des Landes. Die einzelnen MitarbeiterInnen mit ihren Kontaktdaten finden Sie in den Kontakten der Landesverwaltung.

Das Amt arbeitet in den vier Bereichen Weiterbildung, Bibliotheken, Verlagswesen und audiovisuelle Medien

Für diese Seite ist vor allem der Bereich Weiterbildung interessant. Die Tätigkeiten der Weiterbildung und des öffentlichen Bibliothekwesens werden vom Landesgesetz Nr. 41 vom 7. November 1983 und nachfolgenden Änderungen geregelt. Ziel ist es, den Zugang für alle zur Weiterbildung zu fördern und anzuregen. Die Aktivitäten des Amtes betreffen darum vor allem die Information, die Bekanntmachung und die Förderung von Initiativen der Weiterbildung, die von den Weiterbildungsorganisationen angeboten werden, sowie die Organisation von Seminaren und Kongressen zu Themen der Weiterbildung und Erwachsenenbildung. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildungsorganisationen bietet das Amt Fortbildungen zu aktuellen Entwicklungen und zur Vertiefung in Bereichen der Didaktik, der Führung und Organisation von Weiterbildungstätigkeiten und der vereinsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte. Darüber hinaus unterstützt das Amt auch die Weiterbildung von Dozenten, die in das Album für Dozenten eingetragen sind, durch Weiterbildungsgutscheine und Seminare und Treffen in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Weiterbildung auf nationaler und regionaler Ebene. Das Gesetz sieht auch noch die Vergabe von Beiträgen an Weiterbildungsorganisationen für ihre Tätigkeit, die Infrastruktur und das Personal vor.

Die anderen Bereiche des Amtes sind:

Bibliotheken: Der Bereich Bibliotheken stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Unterstützung, Begleitung und Beratung der Bibliotheken auf Landesebene und für die Weiterbildung und Fortbildung des Bibliothekspersonals dar. Konkret unterstützt werden die Bibliotheken durch Lokalaugenscheine in den Strukturen, ökonomische Beratung, Vorschläge zur Planung der Räume und Abteilungen, Impulse zur Förderung des Lesens und generell zu allen Aspekten, die für den reibungslosen Bibliotheksdienst notwendig sind. Zentral steuert der Bereich Bibliotheken einige Dienste für Bibliotheken, wie die Katalogisierung von Büchern und Medien über die Genossenschaft LibriLib(e)ri und die Verteilung, Automatisierung und Digitalisierung der Bibliotheksdienste, die sich im Einheitskatalog Explora und der digitalen Bibliothek finden.

Verlagswesen: Das Verlagswesen ist durch Art. 5 des Landesgesetzes Nr. 9 vom 27. Juli 2015 geregelt, der die Unterstützung kulturelle Aktivitäten betrifft. Ziel ist es, das Interesse der lokalen, italienischsprachigen Bevölkerung für das Land, in dem sie leben und arbeiten zu wecken. Die Tätigkeit umfasst den Ankauf von Werken betreffend das Territorium und die Finanzierung von Verlagen für Verlagsprojekte, die die Geschichte, die Kultur, die Umwelt und die wichtigen Traditionen für die italienischsprachigen Anwohner Südtirols beinhalten. Damit eine größere Verbreitung möglich ist, werden die geförderten Werke kostenlos an öffentliche Bibliotheken, Schulbibliotheken sowie Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen verteilt.

Zentrum für Film und Medien Bozen: Das Zentrum für audiovisuelle Medien wird durch das Landesgesetz Nr. 9 vom 27. Juli 2015 geregelt. Zu den angebotenen Diensten zur Förderungen kultureller Aktivitäten gehören die Mediathek und der Technikraum. Die Mediathek verleiht Autorenfilme, Bücher über Film und Kino, spezialisierte Zeitschriften, Dokumentarfilme über die Geschichte und lokale Kultur, über Kunst und über neue Medien. Im Technikraum kann mit Unterstützung ein Video, das erzieherischen und kulturellen Charakter hat, bearbeitet und mit Ton hinterlegt werden. Dort ist auch die Einsicht in die Filme über Südtirol des digitalen Archives des „Istituto Luce“ möglich. Das Zentrum für Film und Medien arbeitet auch intensiv für die Verbreitung und Förderung der Filmkultur. Dazu gehören Hilfen zur Verbreitung von Qualitätsfilmen und Finanzierungen von Filmproduktionen im Sinne des Art. 6. Mit dem Ziel die lokale Filmproduktion zu unterstützen und das Medienarchiv durch Medien von lokalem Interesse anzureichern, führt das Zentrum intensive Aktivitäten in der Produktion, Co-Produktion und den Ankauf von Rechten auf Dokumentarfilme, die Kenntnisse über das Gebiet mit besonderem Blick auf eine progressive Rekonstruktion der Geschichte und der Orte des Kinos in Südtirol vermitteln, durch

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Amt 15.2