Förderlogos - Bestimmungen zur Verwendung
Alle Organisationen, Vereine und Einzelpersonen, die von der Autonomen Provinz Bozen - Abteilung Präsidium/Frauenbüro und dem Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen eine finanzielle Unterstützung erhalten, sind verpflichtet, in allen Drucksorten, die das geförderte Projekt betreffen, die entsprechenden beiden Logos, genau so wie in der nachfolgenden Datei enthalten, zu verwenden, und zwar in der selben Größe wie das Logo des Veranstalters.
Laden Sie hier die Logos im JPG Format herunter.
Logo des Landes Südtirol (dreisprachig)
Für die Vortragsreihe "Informierte Frauen" muss das Logo der Frauenakademie verwendet werden.
Bei weiteren Fragen in Bezug auf die Verwendung kann das Frauenbüro kontaktiert werden.