Verfassung und Verträge

Südtirols Autonomie kennt drei grundlegende Dokumente: die italienische Verfassung, den Pariser Vertrag und das Zweite Autonomiestatut
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wird Südtirol erneut Italien zugeschlagen. Die Siegermächte machen allerdings zur Bedingung, dass die österreichische Minderheit umfassend geschützt werden muss. Ergebnis dieser Bedingung ist der Pariser Vertrag zwischen Italien und Österreich, in dem die Grundzüge der Autonomie definiert werden. Der Vertrag bildet die internationale Absicherung der Südtiroler Autonomie.
Der Minderheitenschutz ist in Art. 6 der italienischen Verfassung festgeschrieben.
Der "Sicherungspakt" vom Oktober 2014, eine neue Finanzregelung mit dem Staat, garantiert Südtirol eine Fixbeteiligung an der staatlichen Zinsbelastung und die Umkehrung des bisherigen Steuer- Inkassoprinzips. Durch einen Briefwechsel zwischen der italienischen mit der österreichischen Regierung erhält das Abkommen eine völkerrechtliche Basis.
Mit dem Zweiten Autonomiestatut von 1972 bekommt Südtirol de facto den Status einer Region, deren legislative und administrative Autonomie allerdings weit über die Zuständigkeiten einer Region mit Normalstatut hinausreicht.
1946
Pariser Vertrag
1948
Erstes Autonomiestatut
1972
Zweites Autonomiestatut
1992
Streitbeilegungserklärung