Verbilligter Treibstoff für die Landwirtschaft (Diesel und Benzin - UMA)
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Für den Ankauf von Treib- und Brennstoffen sind in Italien laut Ministerialdekret Vergünstigungen für landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen.
Ausmaß der Förderung
Benzin
- Reduzierung der Verbrauchssteuer um 51%
- Zu entrichtende Mehrwertsteuer 10%
Diesel
- Reduzierung der Verbrauchssteuer um 78%
- Zu entrichtende Mehrwertsteuer 10%
Begünstigte
- Landwirtschaftliche Einzelbetriebe
- Gesellschaften mit landwirtschaftlicher Tätigkeit
- Landwirtschaftliche Genossenschaften
- Bonifizierungs- und Beregnungskonsortien
- Landwirtschaftliche Betriebe der öffentlichen Körperschaften
- Firmen welche mechanisch- landwirtschaftliche Arbeiten für Dritte ausführen
- Landwirtschaftliche Maschine bzw. Motor
- Landwirtschaftlicher Grund
- Handelskammereintragung
- Mehrwertssteuernummer
- Betriebe 1, 2 und 3: Eintragung in die Sondersektion Landwirtschaft
-
Betriebe 4: Eintragung in die Sondersektion Landwirtschaft nur, wenn sie zusätzlich zu ihrer istitutionellen Tätigkeit auch einen landwirtschaftlichen Betrieb führen
-
Betriebe 5: keine Eintragung
-
Betriebe 6: Eintragung ins Handelsregister als Firma die mechanisch- landwirtschaftliche Arbeiten für Dritte ausführt (Begünstigter Treibstoff steht nur zu , wenn auch der Arbeitgeber in der Handelkammer - Sektion Landwirtschaft eingetragen ist)
- gültiger Personalausweis
- Empfangsbestätigung (Treibstoffbezugsschein des vorhergehenden Jahres)
M.D. 14.12.2001, Nr. 454
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 10.01.2023)
Zuständige Einrichtung
Amt für Landmaschinen und biologische ProduktionLandhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon:
0471 41 51 81 (Treibstoff und Maschinen)
0471 41 51 20 (Sekretariat)
0471 41 51 21
Fax: 0471 41 51 29
E-Mail: lamagr.bio@provinz.bz.it
PEC: lamagr.bio@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Nur nach telefonischer Vereinbarung unter folgenden Telefonnummern
Bozen - täglich von 9.00 – 13.00 Uhr
0471 415181
Neumarkt - täglich von 9.00 – 13.00 Uhr
0471 415181
Bruneck
0474 582244, 0474 582245, 0474 582247, 0474 582243
Brixen
0472 821243, 0472 821244, 0472 821246, 0472 821247
Meran - täglich von 8.45 Uhr bis 12.00 Uhr
0473 252243
Schlanders - täglich von 8.45 Uhr bis 12.00 Uhr
0473 736140
Termine
innerhalb 30. Juni jeden Jahres muss die Abrechnung für die Zuweisung des vorhergehenden Jahres gemacht werden.