Wiederaufnahme in den Landesdienst
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das unbefristet beschäftigte Personal, welches kündigt oder das befristet beschäftigte Personal mit Eignung, welches zum Vertragsende ausscheidet, kann um die Wiederaufnahme in den Landesdienst ansuchen. Der Bewerber/die Bewerberin muss die Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme in den Landesdienst besitzen.
Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme in den Landesdienst sowie das positive Urteil des zukünftigen Vorgesetzten.
Aktueller Lebenslauf
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 21.03.2017)
Zuständige Einrichtung
Amt für PersonalaufnahmeLandhaus 8, Rittner Straße 13, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 21 00
E-Mail: personalaufnahme@provinz.bz.it
PEC: personalaufnahme.assunzionipersonale@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag - Freitag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr - 13.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Termine
Sie können jederzeit mit einem persönlichen Schreiben um Wiederaufnahme ansuchen.