Wasser - Wasserableitung für andere Nutzungen (Antriebskraft, Fischzucht, Löschwasser, künstliche Teiche u.s. w. ...) -
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Gewässer stellen ein öffentliches Gut dar. Jeder, der sie ableiten und benutzen will, muss dafür eine entsprechende Genehmigung von Seiten der zuständigen Verwaltungsbehörde einholen, die sog. "Wasserkonzession".
Bei der Nutzung des Wassers als Antriebskraft wird seine kinetische Energie für den Antrieb von Maschinen (Mühlen und Sägewerken) verwendet.
Die Wasserverfügbarkeit für Löschzwecke wird in kapillarer Form durch die Trinkwasserleitungen gewährleistet. Dort, wo der Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz nicht möglich ist, werden Ableitungen für Löschwasser genehmigt.
Die Wasserverfügbarkeit für Löschzwecke wird in kapillarer Form durch die Trinkwasserleitungen gewährleistet. Dort, wo der Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz nicht möglich ist, werden Ableitungen für Löschwasser genehmigt.
Bei der Fischzucht handelt es sich in Südtirol um kleine Ableitungen für die Versorgung von Wasserkörpern, welche entweder der Sportfischerei oder kleinen Fischzuchten dienen.
Das Hauswasser stellt eine autonome Form von Wasserzufuhr dar, welche unabhängig vom Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz der Gemeinde für verschiedene Zwecke wie etwa der Stallversorgung und der Beregnung für Hausgärten verwendet werden kann.
Siehe Abschnitt E des Formulars "Ansuchen um Wasserableitung für verschiedene Nutzungen"
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Auch bei Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes ist die Zahlung der Stempelsteuer vorgesehen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. Die Stempelsteuer kann auch mittels Formulars F23 entrichtet werden, welches dem Ansuchen eingescannt beizufügen ist (STEUFERKODEK = 456T; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
- Landesgesetz vom 29.03.1983 Nr. 10
"Änderung der Wasserzinse für die Nutzung öffentlicher Gewässer" - Landesgesetz vom 18.06.2002 Nr. 8
"Bestimmungen über die Gewässer" - Landesgestez vom 30.09.2005 Nr. 7
"Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer"
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Wasser - Wasserableitung für Fischzucht und Sportfischerei
- Formulare
Wasser - Wasserableitung für andere Zwecke (Löschwasser, künstliche Teiche u.s. w.)
- Formulare
Wasser - Wasserableitung für Antriebskraft
- Formulare
Wasser - Übertragung einer Wassernutzung (außer Bewässerung)
- Formulare
Wasser - Ansuchen um Änderung einer bestehenden Wassernutzung
- Formulare
Wasser - Mitteilung über die Beendigung der Arbeiten
- Formulare
Wasser - Erneuerung einer Wasserkonzession
Für die Erneuerung einer bestehenden Wasserkonzession muss die Wasserversorgungsanlage technisch überprüft werden. Diese Überprüfung muss von einem freiberuflichen Techniker mit standardisierten Formblättern erfolgen, die vom konzessionserteilenden Amt fü
- Formulare
- Formblatt für die technische Überprüfung der Anlage [757 KB]
- 1. Fassungsbauwerk Fließgewässer [102 KB]
- 2. Quellfassung [93 KB]
- 3. Quellsammelschacht [101 KB]
- 4. Tiefbrunnen Trinkwasser-Industrie [163 KB]
- 5. Tiefbrunnen Landwirtschaft [133 KB]
- 6. Druckregelung Unterbrecherschacht [137 KB]
- 7. Speicherbehälter [187 KB]
- 8. Staubecken [145 KB]
- 9. Pumpstation [155 KB]
- 10. Rückgabebrunnen [117 KB]
- 11. Wassermischanlage [127 KB]
- 12. Aufbereitungsanlage UV-Anlage [144 KB]
- 13. Entsäuerungsanlage [125 KB]
- 14. Aufbereitungsanlage Chlordosiergerät [103 KB]
- 15. Aufbereitungsanlage (andere) [125 KB]
- 16. Leitungen [134 KB]
- Formulare
Wasser - Erklärung über die mehrjähriger Nichtbenutzung der Wasserableitung
- Formulare
Wasser - Wasserrechtlicher Verzicht
- Formulare
- Wasserrechtlicher Verzicht [106 KB]
- Formulare
Wasser - Meldung Ersetzung von Tiefbrunnen
- Formulare
- Meldung Ersetzung von Tiefbrunnen [145 KB]
- Formulare
Wasser - Ersetzung von Tiefbrunnen
- Formulare
- Meldung Ersetzung von Tiefbrunnen [162 KB]
- Formulare
Wasser - Ansuchen um Terminverlängerungen
- Formulare
Wasser - Ansuchen um Genehmigung/Begutachtung von Bauten und Leitungsverlegungen
Wasser - Ansuchen um Schöpflizenz
- Formulare
- Ansuchen um Schöpflizenz [164 KB]
- Formulare
Wasser - Stempelsteuer zur Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes
- Formulare
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf elektronischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 15.04.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für nachhaltige GewässernutzungMendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 47 70
E-Mail: gewaessernutzung@provinz.bz.it
PEC: gewaessernutzung.risorseidriche@pec.prov.bz.it