Qualitätsregelungen - Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme von Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Diese Fördermaßnahme läuft mit 31.12.2022 aus. Neue Ansuchen können erst nach Genehmigung der neuen Förderrichtlinien bearbeitet werden.
Begünstigte
Erzeugergemeinschaften und landwirtschaftliche Organisationen und ihre Vereinigungen mit operativem Sitz in Südtirol.
Förderbare Vorhaben
Kosten für die obligatorischen Kontrollen im Zusammenhang mit den Qualitätsregelungen die nicht von den Unternehmen selbst getragen werden müssen.
Kapitalbeitrag
bis zu 100 % der zuschussfähigen Kosten
Der Antrag um Beihilfe muss, versehen mit einer Beschreibung der Qualitätsregelung und der vorgesehenen Kontrollen beim Amt für Viehzucht, Brennerstraße 6, Bozen eingereicht werden.
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen der nachfolgend auszuwählenden Behörden
Formulare und Anlagen
Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme von Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Qualitätsregelungen
- Anlagen
- Beschluss Nr. 957 vom 13.12.2022 [969 KB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 02.01.2023)
Zuständige Einrichtung
Amt für ViehzuchtLandhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 50 90
0471 41 50 91
E-Mail: viehzucht@provinz.bz.it
PEC: viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it
Termine
Der Antrag muss innerhalb 31. Dezember eines jeden Jahres für das darauffolgende Geschäftsjahr beim Amt für Viehzucht, Brennerstraße 6, Bozen eingereicht werden.