Vergilbungskrankheiten der Rebe - Was tun bei Verdachtsfall?
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung ist, wie im restlichen Staatsgebiet, auch in Südtirol verpflichtend.
Da das Erscheinungsbild der Goldgelben Vergilbung und der Schwarzholzkrankheit identisch ist, ist es sehr wichtig, auftretende Verdachtsfälle zu melden. Erst eine Laboranalyse kann den Erreger der Vergilbungskrankheit identifizieren.
Verdächtige Fälle von Vergilbungskrankheiten sind deshalb dem Landespflanzenschutzdienst im Amt für Obst- und Weinbau zu melden.
Landespflanzenschutzdienst, Brennerstrasse 6, 39100 Bozen, Tel. 0471/415086, Fax 0471/415117
Email: fitobz@provinz.bz.it
Formulare und Anlagen
Ministerialdekret vom 31. Mai 2000, Nr. 32442
- Anlagen
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- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 17.07.2008)
Zuständige Einrichtung
Amt für Obst- und WeinbauLandhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 50 80
0471 41 50 81
Fax: 0471 41 50 89
E-Mail: obst-weinbau@provinz.bz.it
PEC: obstweinbau.fruttiviticoltura@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: Von 9:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Donnerstag: Von 9:00 bis 12:15 Uhr und von 14:30bis 17:30 Uhr