Bewilligung zur Führung einer Skischule
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Gesuch um Erlangung der Bewilligung zur Führung einer Skischule kann nur von einem Skilehrer, welcher im Besitze der Qualifikation als Skischulleiter ist, gestellt werden.
Folgende Unterlagen müssen dem Gesuch beigelegt werden:
a) eine Kopie der Satzung, die die Bezeichnung der Skischule enthält;
b) eine maßstabgerechte Wiedergabe allfälliger Schilder, Embleme oder Abzeichen der Skischule;
c) der Entwurf der Unterrichtsprogramme;
d) Angaben über das Skischulgebiet;
e) Angabe über die Lage, Größe und Ausstattung des Büros und allfällige Einschreibestellen;
f) Angabe über den Sammelplatz und den Übungshang;
g) Angaben zur Person des Skischulleiters und der Skilehrer und zur beruflichen Qualifikation und Spezialisierung (siehe Anlage B);
h) Angaben über die angewandten Tarife;
i) Erklärung anstelle eines Notorietätsaktes der Skilehrer, die den Lehrkörper bilden, siehe Anlage A;
j) Stempelmarke zu 16,00 € für die Bewilligung;
Das Ansuchen ist mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro zu versehen.
Eine Stempelmarke zu 16,00 Euro ist beizulegen.
Landesgesetz vom 19. Februar 2001, Nr. 5 Ordnung der Skischulen und des Skilehrerberufs
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Bewilligung zur Führung einer Skischule
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 11.06.2021)
Zuständige Einrichtung
Funktionsbereich TourismusLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 27 Markus Pichler
0471 41 37 80 Sekretariat
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it