Qualifikationen/Spezialisierungen im Skilehrerberuf
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Ein Skilehrer kann durch den Besuch eigener Kurse, welche vom Land, von der Landesberufskammer der Skilehrer oder von anderen Organisationen oder Berufsvereinigungen organisiert werden, und nach Ablegung der entsprechenden Prüfungen folgende Qualifikationen und Spezialisierungen erlangen:
- Befähigung zum Skischulleiter,
- Befähigung zum Ski- oder Snowboardlehrerausbildner,
- Befähigung zum Unterricht in der Verwendung von skiähnlichen Sportgeräten,
- Spezialisierung für den Kinderskiunterricht,
- Spezialisierung für den Skiunterricht für Behinderte,
- Spezialisierung für fremdsprachlichen Skiunterricht.
Dem Gesuch sind folgende Dokumente beizulegen:
- Prüfungszeugnis;
- Kursprogramm;
- Bestätigung Eintragung ins Landesberufsverzeichnis der Skilehrer.
Das Ansuchen ist mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro zu versehen.
Landesgesetz vom 19. Februar 2001, Nr. 5 Ordnung der Skischulen und des Skilehrerberufs
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Skilehrer: Gesuch um Anerkennung von Qualifikationen/Spezialisierungen im Skilehrerberuf
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 21.04.2020)
Zuständige Einrichtung
Funktionsbereich TourismusLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 27 Markus Pichler
0471 41 37 80 Sekretariat
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it