Berg- und Skiführer - ausländische Berufsqualifikation
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Der Berg- und Skiführer übt berufsmäßig, jedoch nicht unbedingt ausschließlich und dauernd, folgende Tätigkeiten aus:
- Führung von Personen auf Bergtouren über Fels und Eis oder jedenfalls im Gebirge,
- Führung von Personen auf Skitouren oder Skiausflügen,
- fachliche Unterweisung im Bergsteigen und Tourenskilauf.
Das Niveau und das technische Können der Berg- und Skiführer entsprechen internationalen Standards und werden durch Fortbildungskurse gewährleistet.
Die Befähigung zur Ausübung des Berufes wird in der Regel durch den Besuch des Ausbildungskurses und die Ablegung der entsprechenden Prüfung erlangt, die vom zuständigen Landesamt ausgeschrieben wird.
Bergführer mit ausländischer Berufsqualifikation dürfen zudem die Tätigkeit in Südtirol zeitweilig und gelegentlich ausüben oder, sofern sie die Tätigkeit in Südtirol ständig ausüben wollen, durch Anerkennung der Berufsqualifikation.
Der Antragsteller muss im Besitz der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation des Bergführers sein.
Für die notwendigen Dokumente wird auf das entsprechenden Formular auf dieser Seite verwiesen.
Die vorherige Mitteilung zur gelegentlichen Ausübung der Tätigkeit mit ausländischer Berufsqualifikation ist kostenlos.
Das Ansuchen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation ist mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro zu versehen.
Landesgesetz vom 13. Dezember 1991, Nr. 33 Berg- und Skiführerordnung
Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Gesetzesvertretendes Dekret vom 6. November 2007, Nr. 206 (nur in italienischer Sprache verfügbar)
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Bergführer: Vorherige Mitteilung der zeitweiligen und gelegentlichen Dienste (nur EU)
- Formulare
Bergführer: Ansuchen um Gleichstellung ausländischer Titel
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 19.11.2021)
Zuständige Einrichtung
Funktionsbereich TourismusLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 80
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Termine
Das Ansuchen um Anerkennung sowie die vorherige Mitteilung können jederzeit eingereicht werden.