Seniorenwohnheime: Rückerstattung der Ausgaben, die der gesundheitlichen Betreuung der Heimbewohner dienen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Rückerstattung der Ausgaben für den Ankauf oder das Finanzierungsleasing von medizinischen Geräten, Einrichtungen, Ausstattungsgegenständen und anderen beweglichen Gütern samt jeweiligem Zubehör, die der gesundheitlichen Betreuung der Heimbewohner dienen.
- Liste der vergütbaren Produkte ab dem Jahr 2023
Anspruch auf die Erstattung haben akkreditierte Seniorenwohnheime, welche die vom Gesetz vorgesehene Eignungserklärung vorweisen können.
- Richtlinien für die Erstattung der Ausgaben (Akt. 30.04.2021)
A) Für den Beitrag:
Für bestehende Einrichtungen ist folgender Antrag abzugeben:
- Antrag um Gewährung
Für Um-, Neubau oder Erweiterung ist folgender Antrag mit Anhängen abzugeben:
- Antrag um Gewährung
- Grundriss
- Zeitlicher Ablaufplan mit genauer Kostenschätzung, d.h. die gesamten Kosten für die geplanten Produkte müssen berechnet und auf die Jahre in denen sie angekauft werden, aufgeteilt werden.
Im Fall von einem Finanzierungsleasing: Werden die Produkte nicht angekauft, sondern geleast, so muss der unterzeichnete Leasingvertrag in Original, in beglaubigter Kopie oder als originalgetreue Kopie dem Antrag innerhalb 31. Januar des darauffolgenden Jahres nachgereicht werden.
B) Notwendige Dokumente für die Auszahlung, entweder:
- Ersatzerklärung mit PDF-Kopien der Rechnungslegung
oder
- Ansuchen um Auszahlung mit Angabe des Antragsjahres
- Originalrechnung, die den geltenden Gesetzesbestimmungen entsprechen und die nur ausschließlich genehmigte Ausgaben betreffen
- Originale der Transportpapiere
- Zahlungsauftrag oder Unterlagen, welche die durchgeführte Zahlung belegen
- Eventuell originale Gutschriftnote
- Kopien der oben angeführten Dokumente
Die Körperschaften, die die Mehrwertsteuer erklären müssen, finden hier das Modell für die Mehrwertsteuererklärung.
C) Für die Rechnungslegung: Die Ausgabenbelege, die das Beitragsjahr betreffen, müssen innerhalb eines Kalenderjahres bis 31. Dezember ausgestellt worden sein.
Belege, die im Jahr nach der Gewährung ausgestellt werden, können nur vorgelegt werden, wenn sie sich auf Vertragsleistungen beziehen, welche nachweislich im Jahr, erbracht bzw. geliefert wurden, an dem die Rückerstattung gewährt wurde; auf der Rechnung muss ersichtlich sein, dass sich die Ankäufe auf das Beitragsjahr beziehen.
Der Termin für die vollständige Abgabe der Rechnungslegung für die Rückerstattung ist der 31. Dezember des Folgejahres der Gewährung (z. B. für gewährte Anträge im Jahr 2021 ist der 31.12.2022 Termin).
Sowohl der Antrag als auch die anderen wesentlichen Dokumente müssen in allen Fällen mit digitaler Unterschrift versehen sein; eine Ausnahme gibt es bei den privaten Antragstellern: Sie können den Antrag und die anderen Dokumente eingescannt, mit Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter/in der Körperschaft und Kopie dessen/deren Identitätskarte abgeben.
Im Fall von einem Finanzierungsleasing - Notwendige Dokumente für die Auszahlung:
Die Bezahlung des Finanzierungsleasingvertrages muss innerhalb drei Jahren abgeschlossen und das betreffende Gut an den Begünstigten übertragen sein. Die Unterlagen, welche die durchgeführte Zahlung belegen oder die Ersatzerklärung muss jährlich innerhalb des Kalenderjahres bis 31. Dezember ausgestellt worden sein und im zuständigen Amt abgegeben werden.
Der Antrag muss mit einer Stempelmarke zu Euro 16,00 versehen sein. Davon befreit sind öffentliche Körperschaften.
Wird die Stempelmarke nicht direkt angebracht, muss im Antrag die Seriennummer und das Ausstellungsdatum der Stempelmarke angeführt werden. Das Original der entwerteten Stempelmarke ist für eventuelle Kontrollen durch die zuständigen Ämter am Sitz der Körperschaft aufzubewahren.
- Art. 20bis, Absatz 1bis des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13 "Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen", in geltender Fassung
- Beschluss der Landesregierung vom 4. Juli 2017, Nr. 742 "Richtlinien zur Erstattung der Ausgaben, die der gesundheitlichen Betreuung der Bewohner und Bewohnerinnen von Seniorenwohnheimen dienen"
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Antrag 2023 Rückerstattung medizinische Geräte für bestehende Seniorenwohnheime
akt. 03.01.2023
Antrag 2022 Rückerstattung medizinische Geräte für Neubau Umbau Erweiterung
Mehrwertsteuererklärung Antrag Rückerstattung
- Formulare
Antrag Auszahlung Rückerstattung medizinische Geräte
Akt. 05.08.2022
- Formulare
Richtlinien Rückerstattung der medizinischen Geräte 2021
Akt. 30.04.2021
- Anlagen
Liste der vergütbaren Produkte der medizinischen Geräte ab 2023
ABTEILUNG 24 - RUNDSCHREIBEN JAHR 2023 BEITRÄGE für Investitionen Art 20bis LG 13 1991
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 04.01.2023)
Zuständige Einrichtung
Amt für Senioren und SozialsprengelLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 82 51 / 52 Segreteria/Sekretariat
0471 41 82 51
Fax: 0471 41 82 69
0471 41 82 69
E-Mail: amt.senioren@provinz.bz.it
amt.senioren@provinz.bz.it
PEC: senioren.anziani@pec.prov.bz.it
senioren.anziani@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 8:30 bis13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr
Termine
31. Januar jeden Jahres für bestehende Seniorenwohnheime
- ABTEILUNG 24 - RUNDSCHREIBEN JAHR 2023 BEITRAEGE fuer Investitionen Art 20bis LG 13 1991
31. Oktober jeden Jahres für Mehrjahreserstattungen