Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin und Kinderarzt/ärztin - Wahl und Widerruf
Ein Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes
Allgemeine Beschreibung
Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Verzeichnis der betreuungsberechtigten Personen des Gesundheitsbezirkes eingeschrieben sind, haben Anrecht auf eine sanitäre Grundbetreuung seitens des Arztes für Allgemeinmedizin oder des Kinderarztes (bis 14 Jahre).
Sie können jene Ärztinnen und Ärzten des Einzugsgebietes wählen, welche nicht bereits die vorgesehene Höchstanzahl an Betreuten erreicht haben. Das Verzeichnis liegt bei den Verwaltungsämtern der Sprengelsitze auf.
Sie können die Eintragung jederzeit widerrufen und eine neue vornehmen. Auch der Arzt/die Ärztin können die Betreuten abweisen, sollte eine Störung des Vertrauensverhältnisses bestehen.
Die Eintragung, der Widerruf und der Wechsel muss von Ihnen selbst, einer bevollmächtigten Person oder dem gesetzlichen Vertreter für Minderjährige bei den Verwaltungsschaltern des Gesundheitssprengels oder mit E-Mail (Kontakte hier), unter Beilage der Kopie eines gültigen Erkennungsdokumentes durchgeführt werden.
Online-Wahl Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
Bürgerinnen und Bürger, die in Südtirol ansässig und im Verzeichnis der betreuungsberechtigten Personen eingetragen und das 18. Lebensjahr vollendet haben, können für sich selbst die Eintragung und den Wechsel der Ärztin und des Arztes für Allgemeinmedizin auch online über MyCivis durchführen.
In diesem Fall wird Ihnen die Liste der Ärztinnen und Ärzte für das jeweilige Einzugsgebiet angezeigt, die in diesem Moment die vorgesehene Höchstanzahl an Betreuten noch nicht erreicht haben.
Für die Online-Arztwahl ist die Ansässigkeit in Südtirol und die Einschreibung in den Landesgesundheitsdienst sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres notwendig.
- Ausweis
- Personalausweis für die Krankenbetreuung
Für die Online-Wahl des Arztes für Allgemeinmedizin
- SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), erste Sicherheitsebene oder
- die aktivierte Bürgerkarte.
Für die Beibehaltung des/der Kinderarztes/Kinderärztin: ärztliche Bescheinigung der chronischen Pathologie oder der dokumentierten Behinderung.
Formulare und Anlagen
Online-Wahl Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin und Kinderarzt/ärztin
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Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin und Kinderarzt/ärztin - Wahl und Widerruf
- Formulare
- Formular Eintragung/Widerruf AAM/KFW [967 KB]
- Anlagen
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 26.01.2023)
Zuständige Einrichtung
Südtiroler SanitätsbetriebThomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
Fax: 0471 437 114
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: http://www.sabes.it
Parteienverkehr:
Öffnungszeiten der territorial zuständigen Gesundheitssprengel »
Termine
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin: Die Wahl und der Wechsel der Ärztin und des Arztes kann jederzeit vorgenommen werden und hat für ansässige Bürgerinnen und Bürger eine unbefristete Gültigkeit. Für nicht ansässige Bürgerinnen und Bürger gilt die Wahl für bestimmte Zeit und hat die gleiche Dauer wie die Eintragung in den Landesgesundheitsdienst.
Kinderarzt/Kinderärztin: Die Beibehaltung bis zum 16. Lebensjahr kann vor Erreichen des 14. Lebensjahres beantragt werden (im Falle von chronischen Pathologien oder Behinderungen).