Feuerbrand - Beihilfe für außerordentliche Pflanzenschutzmaßnahmen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Zum teilweisen Ausgleich der Verluste, die durch nachfolgend angeführte Pflanzenkrankheiten entstanden sind, kann eine Beihilfe in Form eines Kapitalbeitrages gewährt werden:
- Feuerbrand (Erwinia amylovora)
- Der Befall muss ordnungsgemäß gemeldet worden sein (Meldepflicht)
- Die Rodung muss gemäß den Anordungen des Pflanzenschutzdienstes erfolgt sein
- Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn der vom Amt für Obst- und Weinbau anerkannte Marktwert der gerodeten Pflanzen mehr als 5.000 Euro beträgt
Die Beihilfe kann im Ausmaß von bis zu 70 Prozent des vom Amt für Obst- und Weinbau anerkannten Marktwertes der gerodeten Pflanzen gewährt werden.
Formulare und Anlagen
Feuerbrand - Antrag auf Gewährung eines Kapitalbeitrages für außerordentliche Pflanzenschutzmaßnahmen
Feuerbrand - Kriterien und Modalitäten betreffend Beihilfen zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 19.05.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für Obst- und WeinbauLandhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 50 80
0471 41 50 81
Fax: 0471 41 50 89
E-Mail: obst-weinbau@provinz.bz.it
PEC: obstweinbau.fruttiviticoltura@pec.prov.bz.it
Termine
Innerhalb von 90 Tagen ab erfolgter Rodung der Pflanzen.