Konzessionen auf Landes- und Staatsstraßen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Amt überprüft Anträge und stellt Verwaltungsakte aus bezüglich Besetzungen (sowohl zeitweilig als auch dauerhaft) und Arbeiten auf Staats- und Landesstraßen, dessen Infrastruktur und umliegenden Flächen wie Bannstreifen.
Es ist erforderlich sich an das Amt 12.7 - Dienst für Konzession der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol zu wenden für:
- Konzession für die Öffnung von Zufahrten von Staats- und Landesstraßen im Sinne der Straßenverkehrsordnung
- Konzession für die Verlegung von Leitungen unter- und/oder oberhalb von Staats- und Landesstraßen im Sinne der Straßenverkehrsordnung
- Konzession für die dauerhafte Besetzung der Straßendomäne im Sinne der Straßenverkehrsordnung
- Genehmigung zur Aufstellung von Gerüsten oder Baustellen für Bautätigkeiten und jegliche andere zeitweilige Besetzung der Straßendomäne
- Freischreibung von Kautionen
- Verlängerung der Frist für die Ausführung von Arbeiten
- Umschreibung von Konzessionen
- Widerruf von Konzessionen
Wenn die oben angeführten Besetzungen/Arbeiten innerhalb von bewohnten Ortschaften mit Einwohnerzahl unter 10.000 fallen, ist die diesbezügliche Gemeinde, nach Erhalt der Unbedenklicheitserklärung von Seiten der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, für die Ausstellung des definitiven Verwaltungsaktes zuständig. Daher müssen die diesbezüglichen Ansuchen bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.
Bitte beachten Sie für den Online-Antrag folgende Punkte:
Für den Zugriff auf den Online-Dienst benötigen Sie die aktivierte Bürgerkarte oder einen SPID.
Beachte Sie bitte, dass eine Unterbrechung der online-Sitzung den Verlust der eingegebenen Daten bewirken könnte. Um dies zu vermeiden sollten, bevor mit der Ausfüllung des online-Formulars begonnen wird, die nachstehend angeführten Dokumente und die notwendigen Stempelmarken in dem vom Gesetz vorgesehenen Ausmaß bereitliegen.
Die Einreichung der Ansuchen in Papierform ist nach wie vor möglich.
- SPID oder
- die aktivierte Bürgerkarte
- Technischer Bericht
- Lageplan
- Mappenauszug
- Querschnitte
Was die traditionelle Einreichung des Ansuchens betrifft, muss der Antragsteller die Eigenerklärung bezüglich 2 Stempelmarken ausfüllen und übermitteln.
Für das online-Ansuchen muss der Antragsteller die 2 gekauften Stempelmarken zur Hand haben.- Artikeln 21, 26, 27 der neuen Straßenverkehrsordnung
- Artikel 12 der neuen Straßenverkehrsordnung
- Artikeln 29, 30, 43 der Durchführungsverordnung zur neuen Straßenverkehrsordnung
- Artikeln 5, 6, 7 der neuen Straßenverkehrsordnung
- Dekret des Landeshauptmanns vom 17. August 2021, Nr. 24 (Verordnung über die Anwendung der Vermögenssteuer für Konzessionen und Genehmigungen)
- Dekret des Landeshauptmanns vom 20. Jänner 2010 , Nr. 7 Änderung der Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Besetzung öffentlichen Grundes (enthält Änderungen zum D.LH. Nr. 33/2006: „Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Besetzung öffentlichen Grundes“)
Formulare und Anlagen
Landes- und Staatsstraßen - Ansuchen um Umschreibung der Konzession
- Formulare
- Formular herunterladen [doc] [44 KB]
- Formulare
Eigenerklärung bezüglich Ankauf von zwei Stempelmarken
- Formulare
Dauerhafte Besetzung der Straßendomäne
- Formulare
- Formular herunterladen [pdf] [118 KB]
- Formulare
Landes- und Staatsstraßen - Anfrage um Widerruf der Konzession
- Formulare
- Formular herunterladen [doc] [42 KB]
- Formulare
Landes- und Staatsstraßen - Ansuchen um Verlängerung einer Genehmigung
- Formulare
- Formular herunterladen [doc] [43 KB]
- Formulare
Genehmigung zur Aufstellung von Gerüsten oder Baustellen für Bautätigkeiten und jegliche andere zeitweilige Besetzung der Straßendomäne
Landes- und Staatsstraßen - Ansuchen um Rückerstattung einer Kaution - Konzession
- Formulare
- Formular herunterladen [doc] [42 KB]
- Formulare
Landes- und Staatsstraßen - Anfrage für eine Strassensperrung
- Formulare
- Formular herunterladen [doc] [47 KB]
- Formulare
Landes- und Staatsstraßen - Ansuchen um Ausstellung einer Genehmigung zur Ausführung von Arbeiten
- Formulare
- Ansuchen um Genehmigung für Arbeiten [116 KB]
- Formulare
Straßengrenze
- Anlagen
- Straßengrenze [547 KB]
- Anlagen
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Verordnung 2016/679 bezüglich der Erhebung von personenbezogenen Daten und deren Verwendung. Hier finden Sie das Informationsblatt in welchem die Artikel 13 und 14 dieser Verordnung beschrieben sind.
Konzessionen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 06.09.2021)
Zuständige Einrichtung
Verwaltungsamt für StraßenLandhaus 2, Silvius-Magnago-Platz 10, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 26 20
Fax: 0471 41 26 19
E-Mail: verwaltungsamt.strassen@provinz.bz.it
PEC: verwaltungstrassen.amministrazionestrade@pec.prov.bz.it
Website: https://www.provinz.bz.it/tourismus-mobilitaet/strassen/Default.asp