Dienstgutscheine für Hauspflegestunden
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen der Pflegesicherung können bei bestimmten Voraussetzungen Dienstgutscheine verordnet werden. Dieses Instrument wurde eingeführt, um die Qualität in der Pflege zu wahren, die Angehörigen zu unterstützen und den pflegebedürftigen Personen Schutz zu bieten.
Die betroffene Person hat durch Dienstgutscheine das Anrecht auf eine bestimmte Anzahl von Hauspflegestunden, die von akkreditierten Hauspflegediensten geleistet werden.
Eine Abänderung oder Aufhebung der Dienstgutscheine kann von der Berufungskommission oder vom Einstufungsteam durch eine Überprüfung oder bei einer Wiedereinstufung vollzogen werden. Weiters kann die pflegebedürftige Person oder deren gesetzlicher Vertreter bei bestimmten Voraussetzungen schriftlich um Abänderung der Dienstgutscheine beim Dienst für Pflegeeinstufung ansuchen, beispielsweise wenn sich die pflegerische Situation durch zusätzliche Betreuung nach der Einstufung grundlegend verändert hat.
Dienstgutscheine können derzeit ausschließlich für Leistungen der Hauspflege genutzt werden.
Weitere Informationen zu den Dienstgutscheinen sind im Informationsblatt enthalten.
Personen, deren Pflegebedürftigkeit den Pflegestufen 1, 2, 3 oder 4 entspricht, haben Anrecht auf Dienstgutscheine. Diese werden durch das Einstufungsteam oder durch die Berufungskommission verordnet.
Für alle anderen Personen ohne Pflegeeinstufung bleibt der Zugang zum Hauspflegedienst auf eigene Initiative hin bestehen.
Der Ergebnisbrief der Einstufung mit den verordneten Dienstgutscheinen gilt als Dokument zur Inanspruchnahme von Hauspflegestunden bei akkreditierten Diensten. Zur Tarifgestaltung sind die entsprechenden Unterlagen zur Vermögens- und Einkommensberechnung erforderlich.
Bei verordneten Dienstgutscheinen wird das Pflegegeld direkt um den Betrag des berechneten Tarifes der Hauspflegestunde reduziert und dadurch die Hauspflegestunde bezahlt. Der Tarif wird auch für nicht genützte Hauspflegestunden vom monatlichen Pflegegeld abgezogen.Der Restbetrag wird durch den Sozialfond des Landes Südtirol finanziert.
Wer selbst aus eigenem Interesse den Hauspflegedienst beansprucht, bezahlt den berechneten Tarif selbst.
Übersicht zu den Tarifen pro Stunde minimum und maximum:
- nicht eingestufte Personen: min. 3,80 € - max. 23,90 €
- Pflegestufe 1 min. 4,30 € - max. 23,90 €
- Pflegestufe 2 min. 6,30 € - max. 23,90 €
- Pflegestufe 3 min. 10,80 € -max. 23,90 €
- Pflegestufe 4 min. 12,90 € - max. 23,90 €
Falls keine Tarifberechnung im Sozialsprengel beantragt wurde, gilt der Höchsttarif von 23,90 €. Bei min.derjährigen mit einer Zivilinvalidität von 100% wird der Tarif um 50% reduziert.
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Landesgesetz Nr. 9 vom 12.Oktober 2007 i.g.F „Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“
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Beschluss der LandesregierungNr. 1246 vom 14. November 2017 i.g.F. „Richtlinien zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und zur Auszahlung des Pflegegeldes“
Akkreditierte Hauspflegedienste in Südtirol
- Hauspflege der Bezirksgemeinschaft Vinschgau,
Sprengelgebiet Obervinschgau und Mittelvinschgau - Hauspflege der Stadtgemeinde Meran
Meran Stadt - Hauspflege der Caritas Diözese Bozen-Brixen
Sprengelgebiet Meran Land, Naturns, Passeier - Hauspflege der Familien- und Seniorendienste, Soziale Gen. onlus
Sprengelgebiet Lana Umgebung - Hauspflege des Betrieb für Sozialdienste Bozen,
Sprengelgebiet Gries Quirein, Don Bosco, Europa Neustift, Oberau Haslach, Zentrum Bozner Boden Rentsch - Agape, Soziale Gen. onlus
Bozen Stadt - Hauspflege der Bezirksgemeinschaft Salten Schlern
Sprengelgebiet Eggental, Schlern, Salten Sarntal Ritten, Gröden - Hauspflege der Bezirksgemeinschaft Eisacktal
Sprengelgebiet Brixen Umgebung, Klausen Umgebung - Hauspflege der Bezirksgemeinschaft Pustertal
Sprengelgebiet Bruneck Umgebung, Tauferer Ahrntal, Hochpustertal, Gadertal - Hauspflege der Bezirksgemeinschaft Überetsch - Unterland
Sprengelgebiet Überetsch, Unterland, Leifers Branzoll Pfatten - Hauspflege der Bezirksgemeinschaft Wipptal
Sprengelgebiet Wipptal - Lebenshilfe Mobil
Bozen, Auer, Meran, Brixen, Bruneck, Sterzing
Informationen zu den Öffnungszeiten und Leistungen erhalten Sie beim territorial zuständigen Sozialsprengel.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Antrag um Abänderung oder Widerruf der Dienstgutscheine
- Formulare
Pflegesicherung - Informationsblatt zu den Dienstgutscheinen
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 15.02.2022)
Zuständige Einrichtung
Funktionsbereich Dienst für PflegeeinstufungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 848 800277
0471 41 83 37
Fax: 0471 41 82 19
E-Mail: einstufung.valutazione@provinz.bz.it
PEC: einstufung.valutazione@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/pflegegeld.asp
Termine
Die Verordnung der Dienstgutscheine ist verbindlich. Sie gilt bis auf Widerruf oder bis zur Abänderung durch Wiedereinstufung, Überprüfung oder durch Entscheid der Berufungskommission.
Die Anzahl der Dienstgutscheine ist auf den Zeitraum eines Monats bezogen. Wird der Hauspflegedienst nicht beansprucht, können die Stunden nicht für einen späteren Zeitraum akkumuliert werden.