Auszahlung Pflegegeld
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung für pflegebedürftige Personen um ein Leben in Würde führen zu können. Die Leistung wird monatlich ausbezahlt und muss folgendermaßen verwendet werden:
- zur Bezahlung von Pflege- und Betreuungsleistungen
- zur Deckung der Kosten für die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen
- für die Verwirklichung von „Maßnahmen zum selbständigen Leben“
- zur Kostenbeteiligung bei akkreditierten Hauspflegediensten und Aufenthalten in teilstationären oder stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Das Pflegegeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person ausbezahlt.
Das Formular zum Antrag, sowie ärztlichem Zeugnis finden sie hier.
Die Höhe der Leistung ist an 4 Pflegestufen gekoppelt:
Höhe Pflegegeld
Pflegestufemonatlicher Hilfebedarf in Stunden Pflegegeld pro Monat
1 mehr als 60 - 120 571,50 €
2 mehr als 120 - 180 900,00 €
3 mehr als 180 - 240 1.350,00 €
4 mehr als 240 1.800,00 €
Das Pflegegeld wird am 25. jeden Monats auf das Bank- oder Postkonto der pflegebedürftigen Person ausbezahlt.
Die pflegebedürftige Person muss
- eine ununterbrochene Ansässigkeit und den ständigen Aufenthalt seit mindestens 5 Jahren in Südtirol haben
- oder eine 15-jährige historische Ansässigkeit (auch mit Unterbrechungen), das dem Antrag voraus gehende Jahr aber mit ständigem Aufenthalt und Ansässigkeit
- Nicht-EU-Bürger im Besitz der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung
Bei Minderjährigen und zu Lasten der Eltern lebenden erwachsenen Kindern müssen die Eltern die genannten Bedingungen erfüllen.
Antrag auf Pflegegeld
Für das ärztliche Zeugnis kann seitens des Hausarztes ein Entgelt eingehoben werden.
- Landesgesetz Nr. 9 vom 12. Oktober 2007 "Maßnahmen zur Sicherung der Pflege"
- Beschluss der Landesregierung vom 14. November 2017, Nr. 1246
"Richtlinien zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und zur Auszahlung des Pflegegeldes - Widerruf des Beschlusses Nr. 73/2014 "
Beanspruchte, bezahlte Wartestände von mehr als 10 Kalendertage im Monat - für die Betreuung von Personen mit einer schweren Behinderung, im Sinne des Art. 3, Absatz 3 des Staatsgesetzes Nr. 104/1992 - sind mittels einer Eigenerklärung der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung mitzuteilen. Für diese Monate wird das Pflegegeld in Höhe der jeweils unteren Stufe ausbezahlt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Transparenz
Informationen über die Dauer des Verfahrens, den Verfahrensverantwortlichen, die Ersatzbefugnis und Mittel des verwaltungsmäßigen und gerichtlichen Rechtsschutzes unter dem folgenden Link
Formulare und Anlagen
Pflegegeld - Eigenerklärung Wartestand für Pflege
- Formulare
Pflegegeld - Änderung der Zahlungsmodalität
- Formulare
- Änderung Zahlungsmodalität [513 KB]
- Formulare
Pflegegeld - Änderung der Zahlungsmodalität Elternteil/Sachwalter/Vormund
- Formulare
Pflegegeld - Vollmacht für die Auszahlung
- Formulare
- Vollmacht für die Auszahlung [252 KB]
- Formulare
Zivilinvalidität und Pflegegeld - Antrag um Auszahlung nicht behobener Raten an die Erben
- Formulare
- Antrag -Auszahlung an die Erben [183 KB]
- Anlagen
- Formulare
ASSE - Transparenz
Informationen über die Dauer des Verfahrens, den Verfahrensverantwortlichen, die Ersatzbefugnis und Mittel des verwaltungsmäßigen und gerichtlichen Rechtsschutzes.
- Anlagen
- Verwaltungstätigkeiten und Verfahren [434 KB]
- Anlagen
Pflegegeld - Informationsblatt Wartestand für Pflege
- Anlagen
- Info Wartestand für Pflege [101 KB]
- Anlagen
Adressen der Patronate der Provinz Bozen
- Anlagen
- Patronate [35 KB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.01.2023)
Zuständige Einrichtung
ASWE Agentur für soziale und wirtschaftliche EntwicklungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 82 87 (Barbara Ebner)
Fax: 0471 41 83 29
E-Mail: aswe.asse@provinz.bz.it
PEC: aswe.asse@pec.prov.bz.it
Website: http://aswe.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Bei Zuerkennung einer Pflegestufe wird von Seiten der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung nach max. 2 Monaten das Pflegegeld ausbezahlt, rückwirkend ab dem darauf folgenden Monat der Antragstellung.
Zahltag ist am 25. jeden Monats.