Schülerverkehrsdienste
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Amt für Schulfürsorge der Abteilung Bildungsförderung ist für die Bearbeitung der Anträge für den Schülerverkehrsdienst in Hinblick auf deren Genehmigung bzw. Ablehnung durch den zuständigen Landesrat zuständig. Auch die Kriterien für die Zulassung der Schülerverkehrsdienste liegen in dessen Zuständigkeit. (http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/foerderungen-schueler/foerderungen-schueler.asp)
Nach der Genehmigung der Dienste obliegt es dem Amt für Personenverkehr / Abteilung Mobilität, das K.S.M. mit der Durchführung (technischer Teil) der Schülerverkehrsdienste zu beauftragen.
Organisation von Schülerverkehrsdiensten für die folgende Kategorie:
- Schüler, die eine Grund -, Mittel, Ober- oder Berufsschule besuchen.
Die Schülerverkehrsdienste können, sofern freie Plätze vorhanden sind, auch von Fahrgästen genutzt werden, die nicht den Zielgruppen angehören, für die der Dienst eingerichtet wurde. Vorrang haben in dieser Reihenfolge Kindergartenkinder, nicht anspruchsberechtigte Schüler und Schülerinnen sowie Senioren und Seniorinnen, sofern sie in den betroffenen Ortschaften ansässig und im Besitz eines zielgruppenspezifischen Fahrscheins sind.
Für die Kategorie unter Punkt A)
- Ansässigkeit oder Wohnsitz in Südtirol
- die folgende Mindestentfernung zwischen Schule und Wohnort bzw. nächstgelegener Linienhaltestelle
2 Kilometer für Grund- und Mittelschüler
2,5 Kilometer für Ober- und Berufsschüler
2 Kilometer für Mittelschüler, wenn der Wohnort über 1300 m Meereshöhe liegt
Mindestanzahl von Schülern auf einem Knotenpunkt 2 Grund- und Mittelschüler, 4 Ober- und
Berufsschüler
Für die Kategorie unter Punkt B)
- Ansässigkeit oder Wohnsitz in Südtirol
- Unmöglichkeit der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Das Vorhandensein der obgenannten Voraussetzungen wird überprüft:
- für die Kategorie unter Punkt A) vom Amt für Schulfürsorge, Landhaus 7, in der Andreas Hoferstrasse Nr. 18, 39100 Bozen
- und die Kategorie unter Punkt B) vom Amt für Menschen mit Behinderungen, Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße Nr. 1, 39100 Bozen.
Die Formulare für die Ansuchen zur Schülerverkehrsdienste für Schüler, die eine Grund-, Mittel-, Ober-oder Berufsschule besuchen, liegen in den Schulen auf.
Landesgesetz vom 9. Dezember 1976, Nr. 60
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 02.01.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für PersonenverkehrLandhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 54 80
E-Mail: personenverkehr@provinz.bz.it
PEC: personenverkehr.trasportopersone@pec.prov.bz.it
Termine
für die Kategorie unter Punkt A)
- der Antrag um Schülerverkehrsdienst muss mit einem eigens dafür vorgesehenen Formular innerhalb dem 15. März eines jeden Jahres in der Schule, bei der sich der Schüler für das kommende Schuljahr einschreiben will, eingereicht werden;
- die Schulen übermitteln die obgenannten Anträge auf elektronischem Wege (über das Schulpassprogramm) innerhalb dem 18. April dem Amt für Schulfürsorge.
für die Kategorie unter Punkt B)
-
das Ansuchen um Sonderdienstbeförderung muss in Papierform innerhalb dem 15. März in der Bezirksgemeinschaft abgegeben werden;
-
Die Bezirksgemeinschaften müssen die obgenannten Ansuchen innerhalb dem 18. April dem Amt für Menschen mit Behinderung übermitteln.