Werkverkehrslizenz: Zweitschrift (Duplikat)
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Zweitschrift (Duplikat) der Werkverkehrslizenz wird auf folgende Gründe beantragt:
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Änderungen des Unternehmens (Bezeichnung, Rechtsform, Einbringung u.s.w.)
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Verlegung des Rechtssitzes (oder des Wohnsitzes bei Einzelfirmen);
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Verlust/Diebstahl der Transportlizenz
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Änderung der technischen Eigenschaften des Fahrzeugs, wobei das Ladegewicht geändert wurde.
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Austausch des Fahrzeuges.
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Änderung der Güterklassen
Das Unternehmen muss bereits eine Werkverkehrslizenz besitzen.
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Antrag des Duplikat der Werkverkehrslizenz (Mod.CP1-D) in alle Teile ausgefüllt und unterzeichnet.
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Original der Werkverkehrslizenz oder deren Verlustanzeige.
- Wenn das Duplikat für ein Fahrzeug mit einem Ladegewicht über 3000 kg beantragt wird , müssen, außer den obgenannten Unterlagen, folgende vorgelegt werden:
- die Ersatzerklärung des Notorietätsaktes (CP1.2-D) bezogen auf die letzte abgegebenen Steuererklärung
- Ersatzerklärung des Notorietätsaktes auf der Grundlage einer provisorischen Bilanz für den Zeitraum nach der letzten Steuerklärung
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€ 32,00 auf K/K 4028 lautend auf Dipartimento trasporti terrestri imposta di bollo Roma.
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€ 10,33 auf K/K 401398 lautend auf Autonome Provinz Bozen – Schatzamt Kraftfahrzeugsamt
Die Gebühren können mit Posterlagschein oder auch direkt am Schalterdienst der Abteilung Mobilität - Rittnerstr. 12 "RIBO Center", Bozen -(bar, Bankomat oder Kreditkarte; Zahlungscode: M22) bezahlt werden.
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Artikel 32 des Gesetzes vom 6. Juni 1974 Nr. 298.
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Straßenverkehrsordnung, Artikel 83 Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285
Formulare und Anlagen
Ersatzerklärung Betriebsdaten online
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Antrag Werkverkehrslizenz
- Formulare
- Antrag Werkverkehrslizenz WV_1 D [24 KB]
- Formulare
Ersatzerklärung Betriebsdaten (WV1.2-D)
- Formulare
Ersatzerklärung Betriebsdaten
- Formulare
- Ersatzerklärung Betriebsdaten [20 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 02.02.2021)
Zuständige Einrichtung
KraftfahrzeugamtLandhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 54 50
E-Mail: Zaezilia.Sellemond@provinz.bz.it Zäzilia Sellemond Ludwig
Harald. Rabanser@provinz.bz.it Rabanser Harald
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: https://www.provinz.bz.it/tourismus-mobilitaet/mobilitaet/
Parteienverkehr:
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, BOZEN
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 08:30 Uhr bis 13:00 und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Termine
Es gilt eine Frist von 15 Tagen, um fehlende Unterlagen nachreichen zu können.