Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen: Eintragungsbestätigung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung über die Eintragung ins Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen für alle vom Gesetz vorgesehenen Zwecke.
Eintragung ins Berufsverzeichnis
- Antrag (A1.4)
* Stempelgebühr zu 32,00 €, auf dem Abfindungsweg entrichtet
Die Bezahlung der Stempelgebühr kann direkt am Schalter der Abteilung Mobilität, in der Rittner Straße 12, Ribo-Center erfolgen (Kodex für die Einzahlung: BALB2 - Achtung andere Öffnungszeiten), oder bei der Post, mit Einzahlung auf das K/K 273391, lautend auf die Autonome Provinz Bozen, Schatzamtdienst, Einzahlungsgrund „Stempelgebühr 38.1“.
- Gesetz vom 6. Juni 1974, Nr. 298
- gesetzesvertretendes Dekret vom 22. Dezember 2000, Nr. 395
Seit 2015 gilt diese Bestätigung auch als Bestätigung der Eintragung in das Einzelstaatliche elekronishce Register (REN)
Rechtsinhaber der Daten ist die autonome Provinz Bozen.
Die Eintragungsbestätigung verfällt nach 6 Monaten.
Formulare und Anlagen
Eintragungsbestätigung Berufsverzeichnis der gGkvU und NER
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 21.11.2019)
Zuständige Einrichtung
KraftfahrzeugamtLandhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 54 50
E-Mail: Ewald.Rabanser@provinz.bz.it Rabanser Ewald
Sara.Wieser@provinz.bz.it Wieser Sara
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr