Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen: Änderung der Eintragung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Alle Abänderungen betreffend die Eintragung im Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen müssen rechtzeitig gemeldet werden.
Eintragung im Berufsverzeichnis der gewerblichen Güpterkraftverkehrsunternehmer
- Erklärung der Änderung (Formulare A2a-D oder A2B-D)
- Ablichtung des Abänderungsaktes (Verlegung des Rechtssitzes, Zusammensetzung der Gesellschaft, Abänderung der Gesellschaftsform und der Bezeichnung);
- Ersatzerklärung an Stelle von Bescheinigungen für die Voraussetzung der Zuverlässigkeit, für den Zugang zum Markt;
- Original des Nachweises der fachlichen Eignung (Eintritt des Dienstleiters):
- Bestätigung über die finanzielle Leistungsfähigkeit
- Gesetz vom 6. Juni 1974, Nr.298
- Gesetz vom 23. Dezember 1997, Nr. 454
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 22. Dezember 2000, Nr. 395
- Ministerialdekret vom 28. April 2005, Nr. 161
- Gesetz vom 24. Dezember 2007, Nr. 244
Der Verlust der Zuverlässigkeit der dienstleistenden Person muss unverzüglich mitgeteilt und die Tätigkeit eingestellt werden.
Formulare und Anlagen
Die Niederlassung online ausfüllen und einreichen
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Voraussetzung der Niederlassung (Gütertransport)
- Formulare
- Ersatzerklärung Niederlassung [79 KB]
- Informationsblatt Niederlassung [80 KB]
- Formulare
Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen: Mitteilung von Änderungen betreffend die Eintragung
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.01.2021)
Zuständige Einrichtung
KraftfahrzeugamtLandhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 54 50
E-Mail: Ewald.Rabanser@provinz.bz.it Rabanser Ewald
Sara.Wieser@provinz.bz.it Wieser Sara
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, BOZEN
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 08:30 Uhr bis 13:00 und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Termine
15 Tage im Falle von:
- Verlust der finanziellen Leistungsfähigkeit;
30 Tage im Falle von:
- Verlust der fachlichen Eignung.
- Verlust und Wiederherstellung der Voraussetzung für die Zuverlässigkeit;
- Verlust und Wiederherstellung der Niederlassung
- Wiederherstellung der finaziellen Leistungsfähigkeit
- Verlegung des Rechtssitzes;
- Änderung der Zusammensetzung der Gesellschaft (Eintritt bzw. Austritt eines Gesellschafters);
- Abänderung der Gesellschaftsform;
- Abänderung der Bezeichnung der Gesellschaft;
- Änderungen der Tätigkeit des Marktes;
60 Tageim Falle von:
- Beantragung des Duplikats des Kraftfahrzeugscheines im Falle von Änderungen betreffend die Bezeichnung des Unternehmens, die Verlegung des Rechts- bzw. Wohnsitzes des Unternehmens bzw. des Inhabers;
- Ernennung eines neuen Verkehrsleiters