Zahlung der Jahresgebühr für die Eintragung in das Berufsverzeichnis der GüKVU
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Alle in das Berufsverzeichnis der Güterkraftverkehrsunternehmen eingetragenen Unternehmen müssen die Jahresgebühr entsprechend der Tabelle im Anhang entrichten.
Auch Unternehmen, die vom Berufsverzeichnis supendiert sind, müssen die Jahresgebühr bezahlen.
Unterschriebene Liste der Fahrzeuge
Die Aufstellung des Beitrages wird den Unternehmen im November des Vorjahres zugesendet.
Der zu überweisende Betrag wird laut Situation des Fuhrparks am 31. Oktober desselben Jahres ermittelt und kann mit Banküberweisung
- Gesetz vom 6. Juni 1974, Nr. 298
- Dekret des Präsidenten der Republik 07. November 1994 Nr. 681
- Gesetz 27. Mai 1993 Nr. 162, Artikel 2
Die Jahresgebühr ist ausschließlich an die Autonome Provinz Bozen zu zahlen
Formulare und Anlagen
Tabelle zur Berechnung der Jahresgebühr
- Formulare
Mitteilung des Verkaufes eines Fahrzeuges für den Gütertransport (offline)
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.10.2017)
Zuständige Einrichtung
KraftfahrzeugamtLandhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: 0471/415424 Sekretariat Kraftfahrzeugamt/Segreteria Motorizzazione
E-Mail: Ewald.Rabanser@provinz.bz.it Rabanser Ewald
Sara.Wieser@provinz.bz.it Wieser Sara
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, BOZEN
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 08:30 Uhr bis 13:00 und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Termine
Die Zahlung für das Jahr 2017 muss spätestens zum 31. Jänner 2017 erfolgen.