Gewährung von Beihilfen für Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen sowie Beratungs- und Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Unternehmen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Gewährung von Beihilfen für Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen sowie Beratungs- und Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Unternehmen
Folgende Dokumente sind dem Gesuch beizulegen:
- Kostenaufstellung
- Tätigkeitsprogramm
Landesgesetz vom 14. Dezember 1998, Nr. 11
Bestimmungen über die Förderung der Landwirtschaft
Rundschreiben Nr. 4 vom 7. November 2019
Neue Veröffentlichungspflichten im Bereich Beiträge
Die Vereine / Organisationen müssen die gewährten Beiträge auf Ihrer Homepage oder in anderen digitalen Portalen veröffentlichen. Alle Beiträge innerhalb eines Jahres von insgesamt mindestens 10.000,00 Euro müssen seit dem Jahr 2018 innerhalb 30. Juni des darauffolgenden Jahres veröffentlicht werden. Falls diese Veröffentlichungen nicht vorgenommen werden, droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1% der erhaltenen Beiträge, wobei die Mindeststrafe 2.000,00 Euro beträgt. Falls nach einer Beanstandung weder den Veröffentlichungspflichten noch der Bezahlung der Geldstrafe nachgekommen wird, muss der gesamte erhaltene Beitrag rückerstattet werden. (siehe obgenanntes Rundschreiben)
Formulare und Anlagen
Förderung von Beratungsdienste, Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft - Antrag auf Beihilfe
- Formulare
- Antrag auf Beihilfe [178 KB]
- Formulare
Förderung von Beratungsdienste, Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft - Antrag auf Auszahlung
- Formulare
- Antrag auf Auszahlung [202 KB]
- Formulare
Kostenaufstellung
- Formulare
- Kostenaufstellung WORD [47 KB]
- Kostenaufstellung PDF [61 KB]
- Formulare
Fac Simile für die Erklärung der Geheimhaltungspflicht, Unparteilichkeit, Interessenskonflikt
- Formulare
- Erklärung [20 KB]
- Formulare
Richtlinien für die Förderung von Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen
- Anlagen
- Richtlinien [84 KB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 23.01.2023)
Zuständige Einrichtung
Amt für Landmaschinen und biologische ProduktionLandhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 51 22 Angelika Blasbichler
0471 41 51 20 (Sekretariat)
0471 41 51 21
Fax: 0471 41 51 29
E-Mail: lamagr.bio@provinz.bz.it
PEC: lamagr.bio@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag - Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Das Gesuch muss zusammen mit der Kostenaufstellung innerhalb 30. November des jeweiligen Vorjahres eingereicht werden.