Viehversicherung – Beihilfen für die Zahlung von Versicherungsprämien
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Diese Fördermaßnahme läuft mit 31.12.2022 aus. Neue Ansuchen können erst nach Genehmigung er neuen Förderrichtlinien bearbeitet werden.
Begünstigte
- Viehversicherungsvereine laut Landesgesetz vom 18. Oktober 2016, Nr. 21, Art. 14, Abs. 1
- Konsortien laut Artikel 11 des Legl.D. Nr. 102/2004
- Versicherungsagenturen und Versicherungsbroker
- Agrargemeinschaften laut Landesgesetz vom 7. Jänner 1959, Nr. 2
- landwirtschaftliche Unternehmer
Versicherbare Schadensfälle
Versicherungsschutz von Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen und Schweinen auf Viehausfälle aufgrund von Krankheit oder Unfällen, infolge von Tierseuchen oder Schädlingsbefall oder infolge von mit Naturkatastrophen vergleichbaren oder sonstigen widrigen Witterungsverhältnissen.
Beihilfe
Verlustbeitrag bis zu 50% der zulässigen Ausgaben für die Zahlung von Versicherungsprämien.
Zulässige Ausgaben
Zur Förderung zugelassen sind Versicherungsprämien, die sich auf einen maximalen Versicherungswert von 2.000 Euro pro Rind oder Pferd, von 400 Euro pro Schaf, Ziege oder Schwein und von 800 Euro pro Zuchteber beziehen.
Der Versicherungszeitraum darf höchstens 12 Monate betragen.
Dem Ansuchen müssen beigelegt werden:
a) landwirtschaftlichen Unternehmern
- Kopie der Versicherungspolizze mit Einzahlungsbeleg
b) Konsortien, Versicherungsagenturen und Versicherungsbrokern:
- Sammelaufstellung der landwirtschaftlichen Unternehmen mit den versicherten Tieren und bezahlten Prämien;
c) Viehversicherungsvereine und Agrargemeinschaften:
- Vollversammlungsprotokoll mit genehmigtem Jahresabschluss;
- Prämienberechnung mit Zahlungsbelegen der eingezahlten Prämien der Mitglieder;
- Sammelaufstellung der ausbezahlten Schäden mit den Zahlungsbelegen des abgelaufenen Versicherungsjahres.
Formulare und Anlagen
Viehversicherungsvereine - Antrag um Beihilfe für Versicherungsprämien 2023
- Formulare
- Antrag auf Beihilfe [38 KB]
- Formulare
Viehversicherungsvereine - Antrag um Auszahlung einer Beihilfe für Versicherungsprämien 2022
- Formulare
- Antrag um Auszahlung [76 KB]
- Formulare
Prämienberechnung
- Formulare
- Grundprämie [23 KB]
- Jährliche Grundprämie [25 KB]
- Formulare
Vollversammlung - Protokollvorlage
- Formulare
- Muster-Vollversammlung [58 KB]
- Formulare
Schätzregister
- Formulare
- Schätzblatt [21 KB]
- Titelblatt [792 KB]
- Formulare
Schätztabelle für Rinder und Pferde
- Formulare
- Schätztabelle-2018 [480 KB]
- Formulare
Merkblatt - Versicherungsprämien
- Formulare
- Merkblatt Viehversicherung [62 KB]
- Formulare
Prämienberechnung Bonus Malus
- Formulare
- BM stufenlos [30 KB]
- Jährliche BM-stufenlos [32 KB]
- Unfall BM stufenlos [32 KB]
- Unfall jährliche BM stufenlos [34 KB]
- Anlagen
- Anleitung Bonus-Malus [695 KB]
- Formulare
Schadensmeldung
- Formulare
- Schadensmeldung [103 KB]
- Formulare
Spesenentschädigung - Abrechnungsvorlage
- Formulare
- Spesenentschädigung [13 KB]
- Formulare
Tabelle ACI 2019
- Anlagen
- Tabelle ACI 2019 [1 MB]
- Anlagen
Satzung
- Anlagen
- Beschluss Nr. 1447 vom 20.12.2016 [864 KB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 03.01.2023)
Zuständige Einrichtung
Amt für ViehzuchtLandhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: 0471 415090
0471 41 50 91
E-Mail: viehzucht@provinz.bz.it
PEC: viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Abgabe der Ansuchen
Das Beihilfeansuchen muss bis 31. Jänner des Versicherungsjahres beim Landesamt für Viehzucht eingereicht werden.
Abrechnung um Auszahlung
Das Ansuchen um Auszahlung für das Versicherungsjahr muss beim Landesamt für Viehzucht zwischen dem 1. Jänner und dem 15. Februar des auf das Versicherungsjahr folgenden Jahres eingereicht werden.