Akkreditierung der stationären Einrichtungen für Senioren
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Land akkreditiert, im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die stationären Einrichtungen für Senioren, welche von den Trägerkörperschaften der Sozialdienste geführt werden.
Die Akkreditierung besteht aus einer systematischen und fachkundigen regelmäßigen Überprüfung der sozialen und sozio-sanitären Dienste, damit die Angemessenheit der Dienste und ihre laufende Verbesserung gewährleistet wird.
Die Akkreditierung bildet die Grundvoraussetzung für den Zugang zur öffentlichen Finanzierung, einschließlich des Abschlusses von Konventionen und anderen Vertragsvereinbarungen mit den Trägern der Sozialdienste. Die Akkreditierung bringt für die öffentlichen Körperschaften keinerlei Verbindlichkeit betreffend den Abschluss von Konventionen oder Vertragsvereinbarungen mit jenen Körperschaften mit sich, welche akkreditierte Dienste anbieten.
Stationäre Dienste für Senioren sind das begleitete und betreute Wohnen für Senioren und die Seniorenwohnheime.
Für die Seniorenwohnheime, für welche einschlägige gesetzliche Regelungen bereits eine Ermächtigung vorsehen, gelten nicht die Akkreditierungskriterien für die Ausstellung einer Ermächtigung zur Führung.
Bei der Abteilung Soziales wird das Register der akkreditierten sozialen und sozio-sanitären Dienste - Bereich Senioren eingerichtet.
Allgemeine Informationen:
Voraussetzung für die Erteilung der Akkreditierung ist die Übereinstimmung des Dienstes mit der Landessozialplanung, welche auf den Gesamtbedarf, den Programmierungsprioritäten und der gebietsmäßigen Verteilung der bestehenden Dienste beruht, auch um den Zugang zu den Diensten zu gewährleisten und die prioritären Ansiedlungsgebiete zu erschließen.
Die Ermächtigung und Akkreditierung setzt die Erfüllung folgender allgemeiner Kriterien voraus:
- die Bestimmungen der folgenden Bereiche müssen eingehalten werden: Sicherheit und Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, Hygiene und architektonische Barrieren.
Kriterien für die Akkreditierung der stationären Einrichtungen für Senioren:
Beschluss vom 18. Dezember 2018, Nr. 1419, Art. 9 und Beschluss vom 30. Juli 2019, Nr. 667, Art. 14
Der Akkreditierungsantrag ist an die Abteilung Soziales zu senden, wo das Register der akkreditierten sozialen und sozio-sanitären Dienste eingerichtet ist.
- Vordrücke "Ansuchen und Erneuerung Akkreditierung Seniorenwohnheime" - akt. 10.08.2022
- Vordruck "Ansuchen um Genehmigung und Akkredietierung des Dienstes Begleitetes und betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren" - akt. 18.08.2022
- Landesgesetz vom 30. April 1991, Nr. 13: "Neuordnung der Sozialdienste in Südtirol" in geltender Fassung, Art. 8, Absatz 1, Buchstabe x) und Art. 14, Absatz 6 und Absatz 8.
- Kriterien für die Akkreditierung der Seniorenwohnheime: Beschluss vom 18. Dezember 2018, Nr. 1419, Art. 9
- Akkreditierungskriterien für den Dienst „Begleitetes und betreutes Wohnen für Senioren“: Beschluss vom 30. Juli 2019, Nr. 667, Art. 14
- Regelung der Genehmigung und Akkreditierung sozialer und sozio-sanitärer Dienste Beschluss vom 25. Juni 2019, Nr. 535 (Widerruf des Beschlusses Nr. 740 vom 28.06.2016, in geltender Fassung. Änderung der Anlage A des Beschlusses Nr. 1190 vom 26.08.2013 - abgeändert mit Beschluss Nr. 1134 vom 17.12.2019)
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Ansuchen und Erneuerung Akkreditierung Seniorenwohnheime
Akt. 10.08.2022
Ansuchen um Genehmigung und Akkredietierung des Dienstes Begleitetes und betreutes Wohnen für Senioren
akt. 18.08.2022
Ansuchen um Genehmigung und Akkreditierung bei Änderungen
akt. 18.08.2022
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 19.08.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für Senioren und SozialsprengelLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 82 53 Helga Mahlknecht
0471 41 82 61 Helga Näckler
0471 41 82 51 / 52 Segreteria/Sekretariat
0471 41 82 51
Fax: 0471 41 82 69
0471 41 82 69
E-Mail: amt.senioren@provinz.bz.it
PEC: senioren.anziani@pec.prov.bz.it
senioren.anziani@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/soziales
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Die Akkreditierung erfolgt innerhalb von 180 Tagen ab Erhalt des Antrages.
Die Akkreditierung ist höchstens fünf Jahren gültig.
Die Akkreditierung kann auf Antrag, der mindestens 60 Tage vor Verfall der laufenden Akkreditierung vorzulegen ist, erneuert werden.
Nachdem die neu eröffneten Dienste einen Akkreditierungsantrag gestellt haben, erhalten sie eine provisorische Akkreditierung für die notwendige Dauer der Überprüfung der durchgeführten Aktivitäten und der angebotenen Qualität.