Ermächtigung zur Abwesenheit von mehr als 6 Monaten von der geförderten Wohnung - Antrag
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Falls der Förderungsempfänger beabsichtigt, die geförderte Wohnung für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten zu verlassen (z. B. im Falle der Durchführung von Wiedergewinnungsarbeiten oder bei Vorliegen sonstiger schwerwiegender Gründe familiärer oder beruflicher Art), muss er dafür eine Ermächtigung einholen.
Die Ermächtigung wird vom Direktor der Abteilung Wohnungsbau ausgestellt.
Ansuchen mit Stempelmarke zu 16,00 €
Unterlagen, welche die angegebene Begründung belegen, z.B. Arbeitsvertrag, Erklärung des Arbeitgebers, ärztliche Bestätigung, Trennungsurteil, u.s.w.
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 16,00 € beizulegen.
Formulare und Anlagen
Abwesenheit von mehr als 6 Monaten von der geförderten Wohnung - Antrag
- Formulare
Antrag um Verlängerung
- Formulare
- Antrag um Verlängerung [33 KB]
- Antrag um Verlängerung_ausfüllbar [118 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 02.05.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für WohnbauprogrammierungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 87 17 Elisabetta Antodaro
0471 - 41 87 21 Michela Holzknecht
E-Mail: wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it
PEC: wohnbauprogramm.programmazioneedilizia@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Haupsitz Bozen:
Landhaus 12
Kanonikus - Michael - Gamperstraße 1
(Ecke Schlachthofstraße)
39100 Bozen
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr