Erwerb und Erschließung von Baugründen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Einzelne oder in Wohnbaugenossenschaften zusammengeschlossene Gesuchsteller, die die Voraussetzungen für die Zuweisung von gefördertem Grund haben und ihre Wohnung errichten, indem sie einen dem freien Wohnbau vorbehaltenen Grundstück oder ein Gebäude kaufen, das zuvor eine andere Zweckbestimmung hatte, können einen einmaligen Schenkungsbeitrag für den Kauf und für die primären und sekundären Erschließungskosten erhalten.
Es wird ein einmaliger Beitrag gewährt, der der Hälfte der Grund- und der primären sowie sekundären Erschließungskosten entspricht, jedoch höchsten 10 Prozent der gesetzlichen Baukosten der Wohnung betragen darf.
Terminvormerkung:
Termine für den Zugang zum Informationsschalter in Bozen und in den Außenstellen Schlanders, Meran, Brixen und Bruneck können ausschließlich online vorgemerkt werden.
Um einen Termin für die Beratung und die Simulation des eventuell zustehenden Beitrages oder für die Abgabe des Wohnbauförderungsgesuches vorzumerken klicken Sie hier.
Anrecht auf einen Beitrag haben Gesuchsteller, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen den Wohnsitz oder den Arbeitsplatz in jener Gemeinde haben, in welcher der Grund gekauft wird
- Sie müssen die Vorausstzungen erfüllen, um zu den Landesförderungen für den Neubau einer Wohnung zugelassen zu werden (siehe Dienst "Neubau der Erstwohnung")
- Sie dürfen nicht über ein Gesamteinkommen verfügen, welches über der vierten Einkommensstufe liegt
- Sie müssen mindestens 16 Punkte erreichen (siehe Dienst "Neubau der Erstwohnung")
- Sie dürfen nicht Eigentümer eines zum Bau einer Wohnung von wenigstens 495 m³ ausreichenden Grundstückes in einem Ort sein, der leicht erreichbar ist (40 bzw. 30 km); ebenso dürfen sie nicht ein solches Grundstück in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches veräußert haben
Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages gegeben sein.
Die Abgabe des Gesuches erfolgt am Informationsschalter, nur mit Terminvereinbarung, sei es im Hauptsitz in Bozen, als auch in den Außenstellen in Brixen, Bruneck, Meran und Schlanders.
Für die Abgabe des Wohnbauförderungsgesuches müssen die EEVE-Erklärungen der letzten zwei Jahre, welche zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages gültig waren, bereits erstellt worden sein. Weiters muss das Gesuchsformular ausgefüllt und vom Gesuchsteller bzw. von den Gesuchstellern unterschrieben sein. Das Gesuchsformular kann unter Formulare runtergeladen werden und enthält eine vollständige Liste der beizulegenden Dokumente. Alle erforderlichen Dokumente sowie eine Stempelmarke zu 16,00 Euro müssen dem Gesuch beigelegt werden.
Bei Abgabe des Gesuches wird eine Bestätigung ausgehändigt.
Terminvormerkung:
Termine für den Zugang zum Informationsschalter in Bozen und in den Außenstellen Schlanders, Meran, Brixen und Bruneck können ausschließlich online vorgemerkt werden.
Um einen Termin für die Beratung und die Simulation des eventuell zustehenden Beitrages oder für die Abgabe des Wohnbauförderungsgesuches vorzumerken klicken Sie hier.
Anträge und Gesuche können auch per Post oder E-Mail an die jeweiligen Ämter der Abteilung Wohnungsbau geschickt werden.
Die Vorgehensweise für die Einreichung des Gesuches per E-Mail finden Sie unter folgendem Link: http://www.provinz.bz.it/bauen-wohnen/gefoerderter-wohnbau/news.asp?news_action=4&news_article_id=645105
Dem Gesuch beizulegende Dokumente:
- EEVE, welche zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages gültig sind
- Kopie des registrierten Kaufvertrages
- Kopie der Vorschreibung der Gemeinde über die geschuldeten primären und sekundären Erschließungskosten
- Kopie der Zahlungsquittung des Schatzmeisters der Gemeinde
Nur im Falle, dass das Gesuch nicht gleichzeitig mit einem Gesuch für den Neubau oder die Sanierung eingereicht wird:
- Baukonzession
- genehmigtes Projekt
- technischer Bericht
- Grundbuchsauszug für den Nachweis des Eigentums
Stempelmarke 16,00 Euro.
• Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13;
• Dekret des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42 –
1. Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 – Wohnbauförderungsgesetz.
Zu lasten der Wohnungen für deren Errichtung diese Förderung gewährt wird, muss die Sozialbindung grundbücherlich angemerkt werden.
Formulare und Anlagen
Gesuchsformular
(Ansuchen für die Gewährung der Wohnbauförderung für Kauf, Neubau, Wiedergewinnung, Erwerb und Erschließung Baugrund)
- Formulare
- Gesuchsformular [694 KB]
- Formulare
Verzicht auf die Wohnbauförderung (vor Genehmigung u/o Auszahlung) - Antrag
- Formulare
- Verzicht [10 KB]
- Formulare
Tabelle: Mindest- und Höchstfläche der Wohnung bei Kauf und Neubau (Wohnfläche)
Tabelle: Nicht geeignete bzw. überfüllte Wohnung (Wohnfläche)
Tabelle: Punkte für die Dauer der Ansässigkeit oder der Arbeitstätigkeit im Lande
Tabelle: Punkte für den Gesuchsteller je nach Invaliditätsgrad
Tabelle: Punkte für ein unterhaltsberechtigtes Familienmitglied je nach Invaliditätsgrad
Tabelle: Einkommensstufen
Grenze der Einkommensstufen mit Tabelle der Punktebewertung basierend auf den verschiedenen Einkommenstufen
- Anlagen
Tabelle: Mindest-Nettoeinkommen
- Anlagen
- Tabelle: Mindest-Nettoeinkommen [23 KB]
- Anlagen
Informationsblatt: EU-Verordnung 2016/679
Bezüglich der Erhebung von personenbezogenen Daten
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 28.03.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für WohnbauförderungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471/418740
E-Mail: wohnbaufoerderung@provinz.bz.it
PEC: wohnbaufoerderung.promozioneedilizia@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Hauptsitz Bozen:
Landhaus 12
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
(Ecke Schlachthofstraße)
39100 Bozen
Parteienverkehr, ausschließlich nach Terminvereinbarung:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr;
Donnerstag von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
Terminvormerkung:
Termine für den Zugang zum Informationsschalter in Bozen und in den Außenstellen Schlanders, Meran, Brixen und Bruneck können ausschließlich online vorgemerkt werden.
Um einen Termin für die Beratung und die Simulation des eventuell zustehenden Beitrages oder für die Abgabe des Wohnbauförderungsgesuches vorzumerken klicken Sie hier.
Telefonische Auskünfte über die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wohnbauförderung: Tel. 0471/418748
(Amt für Wohnbauförderung)
Telefonische Auskünfte über die technischen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wohnbauförderung: Tel. 0471/418778
(Technisches Amt für den geförderten Wohnbau)
AUSSENSTELLEN:
Parteienverkehr, ausschließlich nach Terminvereinbarung
Brixen:
Regensburger Allee 18 (Villa Adele)
Jeden zweiten und vierten Mittwoch des Monats, ausschließlich nach Terminvereinbarung:
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Bruneck:
Kapuzinerplatz 3
Jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats, ausschließlich nach Terminvereinbarung:
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Meran:
Esplanade, Sandplatz 10
Jeden Dienstag, ausschließlich nach Terminvereinbarung:
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Schlanders:
Schlandersburgstraße 6
Jeden ersten Mittwoch des Monats, ausschließlich nach Terminvereinbarung:
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Achtung: In Übereinstimmung mit den Schulferien sind unsere Außenstellen geschlossen. Unter den News auf der Webseite der Abteilung Wohnungsbau werden die jeweiligen Schließungen der Außenstellen bekanntgegeben.
Termine
Das Gesuch kann erst nach Ausstellung der Baukonzession eingereicht werden.