Abgabe für die Besetzung öffentlichen Grundes (COSAP)
Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden
Allgemeine Beschreibung
Abgabenpflichtig ist jede Besetzung öffentlichen Grundes auf Straßen, Plätzen sowie Alleen und die Besetzung von Privatflächen, auf denen ein öffentliches Durchgangsrecht besteht; außerdem ist die Besetzung des Untergrundes (Kabel- bzw. Rohrleitungen, Schächte, usw...) und des darüber liegenden Raumes abgabenpflichtig.
Sie benötigen für den Zugriff auf den Dienst:
- die aktivierte Gesundheitskarte – Bürgerkarte Südtirol oder
- ein zertifiziertes E-Gov-Account, bestehend aus Benutzername und Password.
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen der Gemeinden / der Bezirksgemeinschaften.
Formulare und Anlagen
PL07-COSAP
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(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 23.01.2020)
Zuständige Einrichtung
Gemeinde Rasen-AntholzNIEDERRASNER STRAßE, 39030 Rasen Antholz
Telefon: +39 0474 496158
+39 340 220 7954
Fax: +39 0474 498145
E-Mail: info@gemeinde.rasenantholz.bz.it
Website: http://www.gemeinde.rasenantholz.bz.it