Verarbeitung und Vermarktung landw. Erzeugnisse pflanzlicher Herkunft - Nicht Primärerzeuger
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Begünstigte sind Kleinstunternehmen, sowie kleine und mittlere Unternehmen, auch in zusammengeschlossener Form, die auf dem Gebiet der Verarbeitung und Vermarktung von Gemüse und Kartoffeln, genießbaren Früchten und Wein aus frischen Weintrauben tätig sind.
Der Jahresumsatz beträgt mindestens 300.000 € höchstens 50 Mio. € (oder Bilanzsumme maximal 43 Mio. €) und das Unternehmen hat nicht mehr als 250 Beschäftigte.
Die Mindestbetrag an anerkannten Kosten beträgt € 10.000,00 als Einzelunternehmen bis € 300.000,00 Jahresumsatz und € 50.000,00 als zusammengeschlossenes Unternehmen oder als Einzelunternehmen über € 300.000,00 Jahresumsatz. Der Höchstbetrag an anerkannten Kosten beträgt im 3- Jahreszeitraum abhängig vom Sektor zwischen € 400.000,00 und € 10.000.000,00.
- Beschreibung und den Standort des Vorhabens, einschließlich des Beginnes und Abschluss des Vorhabens
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Aufstellung der Kosten, bzw. den Kostenvoranschlag oder das Angebot,
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die technischen Unterlagen,
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Baukonzession, falls erforderlich,
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Beschluss des Verwaltungsrates oder der Vollversammlung betreffend die zu fördernde Investition
- Beschreibung des Unternehmens und der Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeit
Förderkriterien für Unternehmen, welche in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschäftlicher Erzeugnisse tätig sind.
Förderbare Vorhaben
1. baulichen Investitionen
betreffend den Bau, Umbau, die Modernisierung von:
a) Strukturen für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
b) Verwaltungs-, Verkaufs- und Belegschaftsräume am Betriebssitz,
2. technische Investitionen
betreffend den Ankauf:
a) neuer Maschinen, technischer Geräte und Anlagen für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung, Vermarktung und für die Qualitätssicherungssysteme, landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
b) neuer Behältnisse für die Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und für die Entsorgung anfallender Nebenprodukte.
Art der Förderung
a) Für zusammengeschlossenen Unternehmen im Sektor Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, mit Ausnahme des Kernobstbaues und Weinbaues, die zum Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe einen nachgewiesenen Jahresumsatz von 15 Mio. € nicht überschreiten durch Gewährung von Kapitalbeiträgen im Höchstausmaß von 20%
b) Für Einzelunternehmen im Sektor Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, mit Ausnahme des Kernobstbaues und Weinbaues, durch Gewährung von Kapitalbeiträgen im Höchstausmaß von 40%, wenn die zuschussfähigen Kosten nicht mehr als € 400.000,00 betragen. Wenn die zuschussfähigen Kosten mehr als € 400.000,00 Euro betragen,
Formulare und Anlagen
Förderung von Investitionen in Unternehmen die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus pflanzlicher Produktion tätig sind
- Formulare
- Anlagen
Betriebsbeschreibung Obstvermarkter
- Formulare
Aussetzung der Annahme und der Behandlung von Finanzierungsansuchen im Sinne des LG. Nr. 9/1991 in den Bereichen Touris-mus, Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 06.02.2023)
Zuständige Einrichtung
Amt für Obst- und WeinbauLandhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 50 80
0471 41 50 81
Fax: 0471 41 50 89
E-Mail: obst-weinbau@provinz.bz.it
PEC: obstweinbau.fruttiviticoltura@pec.prov.bz.it
Termine
Die Anträge können vom 01. Februar bis 30. September gestellt werden.
Für die Zulassung zur Förderung, müssen die Antragsteller noch vor Beginn der Arbeiten und vor Ankauf des entsprechenden Gutes ein Gesuch beim Amt für Obst-und Weinbau in Bozen (tel. 0471 415080) oder bei den Bezirksämtern für Landwirtschaft in Brixen (tel. 0472 821240), Bruneck (tel.0474 582242), Meran (tel. 0473 252240) und Schlanders (tel. 0473 736140) einreichen. Es darf nur ein Gesuch pro Jahr eingereicht werden.