Rekurse an das Wohnbaukomitee
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Wohnbaukomitee ist ein Verwaltungsorgan, welches die Aufgabe hat, endgültig über folgende Beschwerden zu entscheiden:
- gegen die Entscheidungen des Landesrates für Wohnungsbau;
- gegen die Entscheidungen des Direktors der Landesabteilung Wohnungsbau;
- gegen die Beschlüsse der Zuweisungskommission des Institutes für den sozialen Wohnbau, mit denen die endgültigen Rangordnungen genehmigt werden;
- gegen die Maßnahmen des Präsidenten des Wohnbauinstitutes.
Die Rekurse (mit Stempelmarke zu 16,00 € je 4 Seiten, die Anlagen sind nicht zu berücksichtigen) an das Wohnbaukomitee können innerhalb der Fallfrist von 45 Tagen ab Datum der Zustellung des Verwaltungsaktes beim Amt für Wohnbauprogrammierung in Bozen - Kanonikus-M.-Gamper-Str. 1 – Zimmer 103 - Herrn Thomas Summerer, eingereicht werden.
Falls der Rekurs mittels Anwaltskanzlei vorgelegt wird, muss dieser dem Amt ausschließlich per PEC übermittelt werden (im Sinne des Art. 1 des Dekretes des Ministerpräsidenten vom 22.07.2011)
wohnbauprogramm.programmazioneedilizia@pec.prov.bz.it
Mitglieder des Wohnbaukomitees:
- Dr. Waltraud Deeg (Vorsitzende), Landesrätin für Familie, Senioren, Soziales und Wohnbau
- Daniel Alfreider (Stellvertretender Vorsitzender), Landeshauptmannstellvertreter, Landesrat für Ladinische Bildung und Kultur, Infrastruktur und Mobilität
- Maria Magdalena Hochgruber Kuenzer, Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege
- Arnold Schuler, Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Bevölkerungsschutz
- Giuliano Vettorato, Landeshauptmannstellvertreter, Landesrat für Italienische Bildung und Kultur, Umwelt und Energie
Stempelmarke zu 16,00 € je 4 Seiten, die Anlagen sind nicht zu berücksichtigen
Formulare und Anlagen
Zugang zu den Verwaltungsakten - Antrag
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 11.11.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für WohnbauprogrammierungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 - 41 87 31 Thomas Summerer
0471 41 87 10
E-Mail: wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it
PEC: wohnbauprogramm.programmazioneedilizia@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Haupsitz Bozen:
Landhaus 12
Kanonikus - Michael - Gamperstraße 1
(Ecke Schlachthofstraße)
39100 Bozen
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr
Termine
Fallfrist von 45 Tagen ab Datum der Zustellung des Verwaltungsaktes