Prüfung für die Feststellung der Sprachkenntnisse für die Fachausbildungen im Gesundheitsbereich
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Sprachprüfung zur Feststellung der Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache gilt nur für die Zulassung zur Facharztausbildung (nationaler Wettbewerb und Facharztausbildung im Ausland) und zur Sonderausbildung in Allgemeinmedizin oder zu einer anderen Fachausbildung im Gesundheitsbereich und ist nicht dem Zweisprachigkeitsnachweis „C1“ (ehem. Niveau A) gleichgestellt. Die Prüfung gilt nicht für die Facharztausbildung an den Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebes (grenzüberschreitendes Modell).
Die Sprachprüfung besteht aus einem Hörverständnistest, einem Leseverständnistest, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Besitz eines der folgenden Hochschulabschlüsse: Medizin, Zahnmedizin, Psychologie, Biologie, Chemie, Physik sowie Pharmazie.
Gültiger Personalausweis
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Einsichtnahme
Die Kandidatinnen und Kandidaten können einen Termin zur Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten vereinbaren (Frau Margarethe Innerhofer - E-Mail margarethe.innerhofer@provinz.bz.it - Tel. 0471 413905).
Auch per Mail erhält man detaillierte Auskunft über das gesamte Prüfungsergebnis und eine Kopie der freien Textproduktion. Es genügt, eine Anfrage an die Dienststelle (zdp@provinz.bz.it) mit Kopie eines gültigen Dokuments zu mailen.
Übungstexte: http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/zweisprachigkeit/zweisprachigkeitspruefung/niveau-c1.asp
Formulare und Anlagen
Antrag auf Teilnahme zur Prüfung für die Feststellung der Sprachkenntnisse für Fachausbildungen im Gesundheitsbereich
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 17.10.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für GesundheitsordnungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 418141 Nardon Helga
0471 418150 Spitaler Josefine
Fax: 0471 41 81 59
E-Mail: gesundheitsordnung@provinz.bz.it
PEC: ges.ord.san@pec.prov.bz.it
Website: https://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/Default.asp
Parteienverkehr:
Montag,
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Nächste Prüfungstermine:
- 13.01.2023
- 03.03.2023
- 21.04.2023
- 23.06.2023
- 28.07.2023
- 06.10.2023
Ort: Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen, Südtirolerstr. 50, Bozen, jeweils mit Beginn um 8.30 Uhr.
Verspätete Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nicht zugelassen.
WICHTIG: Das Gesuch für die Teilnahme an der Sprachprüfung muss spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin im Amt für Gesundheitsordnung einlangen.