Elektronische Gesundheitsakte
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Stellen Sie sich vor, dass Sie alle Dokumente (z.B. die Ergebnisse von Blutuntersuchungen und die digitalisierten Verschreibungen von Medikamenten), die Ihre Gesundheit betreffen, zu jeder Zeit in digitaler Form zur Verfügung haben. Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol hat, in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und der Südtiroler Informatik AG, das neue Online-Instrument „Elektronische Gesundheitsakte (EGA)“ aktiviert. Die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist gewährleistet und alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Nur mit Ihrem Einverständnis zur Konsultation, welches Sie online jederzeit innerhalb Ihrer EGA erteilen bzw. widerrufen können, stehen Ihre digital generierten medizinischen Daten und Dokumente auch für das medizinische Fachpersonal, das Sie in Behandlung nimmt, für die hierfür notwendige Zeit zur Verfügung. Wenn Sie dem medizinischen Fachpersonal keinen Zugriff zu Ihrer Gesundheitsakte gewähren oder den gewährten Zugriff widerrufen, hat das keinerlei Auswirkungen hinsichtlich die Erbringung bzw. den Erhalt der medizinischen Leistungen, welche Ihnen auf jeden Fall gewährleistet sind.
Wichtige Mitteilungen in Zusammenhang mit dem Covid-19-Notstand:
Wenn Sie ein Rezept für ein Medikament oder eine fachärztliche ambulante Leistung benötigen, müssen Sie nicht unbedingt die Praxis Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin aufsuchen. Sie können ihn/sie einfach telefonisch kontaktieren und der Arzt/die Ärztin kann eine digitalisierte Verschreibung ausstellen, welche dann nach einigen Minuten über Ihre EGA bequem abgerufen werden kann. Andernfalls können Sie sich vom Arzt/von der Ärztin die elektronische Rezeptnummer der digitalisierten Verschreibung auch mittels E-Mail oder SMS zusenden lassen (nähere Informationen sind aus dem Flyer „Informationen zur elektronischen Verschreibung” ersichtlich).
Mitteilung:
Es ist nun für alle Nutzerinnen und Nutzer möglich, innerhalb der eigenen Elektronischen Gesundheitsakte die Wahl des Arztes für Allgemeinmedizin oder des Kinderarztes freier Wahl vorzunehmen.
Für den Zugriff auf den Online-Dienst benötigen Sie:
- SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), zweite Sicherheitsebene oder
- die aktivierte Bürgerkarte.
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Dokumente erforderlich. Die Einschreibung in den Landesgesundheitsdienst ist ausreichend.
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
- Notverordnung-Gesetzesdekret vom 18. Oktober 2012, Nr. 179, umgewandelt, mit Änderungen, durch das Gesetz 17. Dezember 2012, Nr. 221 (Art. 12), Gesetz 11. Dezember 2016, Nr. 232;
- Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 29. September 2015, Nr. 178;
- Ministerialdekret vom 04.08.2017;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. Juni 2003, Nr. 196 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen;
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 10 August 2018, Nr. 101.
Weitere Informationen stehen bei den hierfür zuständigen, nachfolgend angeführten Punkten zur Verfügung:
• Dienst „EGA“ der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol;
• Support-Dienst, welcher werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr tätig ist:
Grüne Nummer für Anrufe aus Italien: 800 902 630;
Telefonnummer für Anrufe aus dem Ausland: +39 081 19737205;
E-Mail: support.gesundheitsakte@siag.it;
• Eigens bestimmte Verwaltungsschalter, welche sich innerhalb der Gesundheitssprengel und der Krankenhäuser des Südtiroler Sanitätsbetriebes befinden;
• Ämter „Kommunikation und Bürgeranliegen“ der Gesundheitsbezirke des Südtiroler Sanitätsbetriebes;
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Elektronische Gesundheitsakte (EGA)
- Besuchen Sie unseren Online-Dienst
Elektronische Gesundheitsakte (EGA)
Informationsmaterial
- Formulare
- Formular Ausübung-Rechte-EGA [33 KB]
- Anlagen
- Formulare
Elektronische Gesundheitsakte
Beschluss 949/2018 - Umsetzung der Elektronischen Gesundheitsakte (EGA) in Südtirol
- Anlagen
- Beschluss Nr. 949/2018 [650 KB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 05.01.2023)
Zuständige Einrichtung
Amt für GesundheitssteuerungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 80 50
0471 41 80 51
E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag,
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.