Beiträge an beschäftigte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Arbeitssuchende
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Vergeben werden Beiträge an beschäftigte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Arbeitssuchende, die sich im In- und Ausland beruflich weiterbilden möchten. Zugelassen sind Weiterbildungsmaßnahmen, die maximal 500 Unterrichtsstunden dauern und auf die Verbesserung der beruflichen Kompetenzen abzielen oder auf eine neue berufliche Tätigkeit vorbereiten.
Beitragshöhe
Der öffentliche Beitrag beträgt max. 80% der anerkannten Kursgebühr und zwar bis zu einem Gesamtbeitrag von höchstens 3.000,00 Euro innerhalb eines Kalenderjahres.
Für Personen, die in der Arbeitskräfte- Kartei der Autonomen Provinz Bozen als Langzeitarbeitslose aufscheinen, kann der maximale Beitrag 3.500,00 Euro betragen.
Für die Gewährung des Beitrages muss die Kursgebühr pro Kurs mindestens 400,00 Euro betragen.
Nicht gefördert werden u.a.:
- Kurse, die keine eindeutig berufsbezogenen Inhalte vermitteln
- Kurse, die vorwiegend esoterische oder weltanschauliche Inhalte vermitteln
- Kurse im Gesundheitsbereich, welche z.B. auf die Therapie, Diagnose und Behandlung von Leiden und Beschwerden abzielen.
- Sprachkurse
- Kurse zur Erlangung von Führerscheinen jeglicher Art
- Einzelunterricht
- Reguläre Schulausbildungen und Laureatsstudiengänge
Wer kann ansuchen?
- Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, die bei einem privaten Arbeitgeber in Südtirol beschäftigt sind. Das Arbeitsverhältnis muss mit einem Kollektivvertrag im Privatsektor geregelt sein.
- Personen auf Arbeitssuche (Personen mit Arbeitslosenstatus, die sofort bereit sind, ein angemessenes Arbeitsangebot anzunehmen).
Alle Gesuchstellenden müssen in Südtirol ansässig sein.
Gesuchsformular, Kopie eines gültigen Personalausweises, datierter und unterschriebener Lebenslauf.
Stempelmarke zu 16,00 Euro
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Berufliche Weiterbildung_Beiträge an beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitssuchende
- Formulare
- Richtlinien [79 KB]
- Gesuchsformular [53 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 02.11.2022)
Zuständige Einrichtung
Koordinationsstelle Berufliche WeiterbildungDantestraße 3, 39100 Bozen
Telefon: 0471 416919 Inge Clementi
0471 416930 Thomas Prunner
Fax: 0471 41 69 39
E-Mail: weiterbildung.berufsbildung@provinz.bz.it
PEC: weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Das Gesuch muss spätestens am Vortag des Beginns der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden.
Erst nachdem das Beitragsgesuch eingereicht worden ist, kann der Kursveranstalter die Rechnung ausstellen und die Kursgebühr bezahlt werden. Andernfalls wird die gesamte Weiterbildungsmaßnahme von der Förderung ausgeschlossen.
Die Kursgebühr ist mittels Banküberweisung zu bezahlen.