Energie - Beiträge für den Bau oder die Erweiterung von Wasserkraftwerken
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Vorgesehen ist die Gewährung von Beiträgen für den Bau und die Erweiterung von Wasserkraftwerken zur Eigenversorgung mit elektrischer Energie von nicht an das Stromnetz angeschlossenen landwirtschaftlichen Gebäuden, Erstwohnungen, Betriebsgebäuden, Schutzhütten und Almhütten, für die ein Anschluss an das Stromnetz mit einem angemessenen technischen und finanziellen Aufwand und unter vertretbaren Umweltauswirkungen nicht durchführbar ist.
Die Beiträge werden in folgendem prozentualen Ausmaß der zugelassenen Kosten gewährt:
- Bau und Erweiterung von Wasserkraftwerken für die Eigenversorgung mit elektrischer Energie von nicht an das Stromnetz angeschlossenen Alm- und Schutzhütten: bis zu 50 Prozent. Bei mittleren Unternehmen wird der Beitrag auf 40 Prozent und bei Großunternehmen auf 30 Prozent reduziert.
- Bau und Erweiterung von Wasserkraftwerken für die Eigenversorgung mit elektrischer Energie von nicht an das Netz angeschlossenen landwirtschaftlichen Gebäuden, Erstwohnungen und Betriebsgebäuden: 25 Prozent.
Für die Erweiterung bereits bestehender Wasserkraftwerke können Beiträge nur einmal während der Laufzeit der Wasserkonzession gewährt werden.
Detaillierter Kostenvoranschlag der Maßnahme
Eventuelle Unterlagen falls Verbindungen zu einem anderen Unternehmen bestehen:
- Beiblatt A - Mitteilungen zum Partnerunternehmen
- Beiblatt B - Mitteilungen zum verbundenen Unternehmen
- Anhang A - Mitteilungen zu Partner- und verbundene Unternehmen
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. Die Stempelsteuer kann auch mittels Formulars F23 entrichtet werden, welches dem Ansuchen eingescannt beizufügen ist (STEUFERKODEK = 456T; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
Formulare und Anlagen
Beiträge für den Bau oder die Erweiterung von Wasserkraftwerken
- Formulare
- Antragsformular 2023 [248 KB]
- Formulare
Eventuelle Unterlagen falls Verbindungen zu einem anderen Unternehmen bestehen:
Antrag um Auszahlung des Beitrages für Unternehmen
- Formulare
- Antrag um Auszahlung des Beitrages [172 KB]
- Formulare
Beschluss der Landesregierung Nr. 1385 vom 18. Dezember 2018
Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen für den Bau neuer Wasserkraftwerke für die Stromversorgung von Gebäuden, die nicht an das Stromnetz angeschlossen sind
- Anlagen
Beschluss der Landesregierung vom 9. April 2019, Nr. 252
Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen für den Bau neuer Wasserkraftwerke für die Stromversorgung von Gebäuden, die nicht an das Stromnetz angeschlossen sind
- Anlagen
- Anlage herunterladen (pdf) [766 KB]
- Anlagen
Beschluss der Landesregierung Nr. 1176 vom 30. Dezember 2019
Aussetzung von Maßnahmen und Änderung von Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
- Anlagen
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf elektronischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 23.01.2023)
Zuständige Einrichtung
Amt für Energie und KlimaschutzMendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 47 20
E-Mail: energie@provinz.bz.it
PEC: energie.energia@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Die Beitragsanträge können vom 1. Jänner bis zum 31. Mai des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.