Energie - Beiträge für Stromverteiler-Unternehmen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Land gewährt Beiträge an Stromverteilerunternehmen für folgende Maßnahmen:
- neue Stromanschlüsse von Almen und Schutzhütten, sofern nicht eine wirtschaftlich günstigere und umweltfreundlichere Stromversorgung möglich ist (Beitragshöhe 65%);
- unterirdische Verlegung von Freileitungen für Mittel- und Niederspannung in den Natrurparks, im Nationalpark Stilfserjoch und in den Natura-2000-Gebieten (Beitragshöhe 50%);
- Wiederherstellung von Stromanschlüssen nach Naturkatastrophen (Beitragshöhe 50%).
Anspruchsberechtigt sind alle Stromverteilerunternehmen.
- Erläuternder technischer Bericht über das Bauvorhaben mit Angabe der Art der Leitungen und der jeweiligen Längen, der Umspannkabinen, der Transformatoren, usw.
- Übersichtsplan im Maßstab 1:25.000 und Mappenauszug mit eingezeichneter Anlage
- Detaillierter Kostenvoranschlag der Maßnahme, ermittelt gemäß der geltenden Preisliste der Landesabteilungen Forstwirtschaft, Landwirtschaft und der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz
- Für neue Stromanschlüsse von Almen und Schutzhütten: Nachweis, dass für die Stromversorgung keine wirtschaftlich günstigere un umweltfreundlichere Stromversorgung möglich ist
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. Die Stempelsteuer kann auch mittels Formulars F23 entrichtet werden, welches dem Ansuchen eingescannt beizufügen ist (STEUFERKODEK = 456T; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
- L.G. vom 7. Juli 2010, Nr. 9 in geltender Fassung
"Bestimmungen im Bereich der Energieeinsparung und der erneuerbaren Energiequellen".
- Beschluss der Landesregierung vom 16. Juli 2019, Nr. 597 in geltender Fassung - Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an Stromverteilerunternehmen für Anschlüsse an das Stromnetz
Formulare und Anlagen
Beiträge für Stromverteiler-Unternehmen
- Formulare
- Antragsformular [139 KB]
- Formulare
Beitrag für Stromverteiler-Unternehmen
- Formulare
- Antrag um Auszahlung [128 KB]
- Formulare
Beschluss der Landesregierung Nr. 597 vom 16. Juli 2019
Genehmigung der Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an Stromverteilerunternehmen für Anschlüsse an das Stromnetz
- Anlagen
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf elektronischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 23.01.2023)
Zuständige Einrichtung
Amt für Energie und KlimaschutzMendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 47 20
E-Mail: energie@provinz.bz.it
PEC: energie.energia@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Die Beitragsanträge können vom 1. Jänner bis zum 30. Juni des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.