Zuschüsse für Bezirksstützpunkte
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Agentur für Bevölkerungsschutz bezuschusst einen Teil der Kosten für den Betrieb und die ordentliche Instandhaltung der Ausrüstungen der Bezirksstützpunkte.
Der Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren übermittelt dem Amt für Zivilschutz innerhalb Jänner eines jeden Jahres den Vorschlag zum Landesprogramm für die Ausrüstung der Bezirksstützpunkte.
Das Landesprogramm ist eine Auflistung der Ausrüstungen der Bezirksstützpunkte, für die ein Zuschuss beantragt wird, mit Angabe der gemäß Anlage B festgelegten Beträge.
Die Abrechnung der Zuschüsse erfolgt bis zum Ende des Jahres, das auf die Gewährungsmaßnahme folgt.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Bezirksfeuerwehrverband - Antrag um Gewährung von Beiträgen
Gewährung von Beiträgen, Zuschüssen und Finanzierungen gemäß Art. 52 des Landesgesetzes vom 18.12.2002, Nr. 15.
- Formulare
- Antrag - Mod. B 4/2016 [48 KB]
- Antrag - Mod. B 4/2016 - pdf [26 KB]
- Erklärung - Mod. E 3/2016 - pdf [8 KB]
- Auszahlung - Mod. AZ 3/2016 - pdf [9 KB]
- Erklärung - Mod. E 3/2016 [33 KB]
- Auszahlung - Mod. AZ 3/2016 [35 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 29.12.2021)
Zuständige Einrichtung
Amt für ZivilschutzDrususallee 116, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 60 40
E-Mail: zivilschutz@provinz.bz.it
PEC: zs.pc@pec.prov.bz.it
Termine
Das Ansuchen um Zuschüsse muss innerhalb Jänner eines jeden Jahres dem Amt übermittelt werden.