Genehmigung für Sondertransporte
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Fahrzeuge und Transporte, die während ihres Verkehrs festgelegte Ausmaß oder Gewicht überschreiten, werden als Sonderfahrzeuge oder -transporte eingestuft und brauchen somit eine Sondergenehmigung, um auf Straßen unter Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen verkehren zu dürfen.
Die Landesverwaltung ist für die Erteilung von Fahrbewilligungen für Sonderfahrzeuge oder -transporte auf Landes- und Staatsstraßen (in direkter Kompetenz), sowie auf Gemeindestraßen zuständig.
Der Zugang zum Dienst kann über das Beitrittsformular angefordert werden. Für Agenturen kann die Registrierung eines Kunden, welcher im System unauffindbar ist, über dasselbe Beitrittsformular, ohne Anforderung der Erstellung eines neuen Benutzers, erfolgen.
Für die Beantragung von Datenänderungen von Unternehmen, Fahrzeugen oder Benutzern muss ein e-mail mit den einschlägigen Unterlagen an die Adresse sondertransporte@provinz.bz.it
gesendet werden.
- mit Posterlagschein
Artikeln 61, 62 der neuen Straßenverkehrsordnung
Artikel 10 in Absatz 6 der neuen Straßenverkehrsordnung
Artikel 104 in Absatz 8 der neuen Straßenverkehrsordnung (für landwirtschaftliche Maschinen)
Artikel 114 in Absatz 3 der neuen Straßenverkehrsordnung (für Arbeitsmaschinen)
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen der Gemeinden / der Bezirksgemeinschaften.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Einreichung von Ansuchen und den Erhalt von Fahrbewilligungen für Sonderfahrzeuge und -transporte
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Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Verordnung 2016/679 bezüglich der Erhebung von personenbezogenen Daten und deren Verwendung. Hier finden Sie das Informationsblatt in welchem die Artikel 13 und 14 dieser Verordnung beschrieben sind.
Sondertransporte
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 09.10.2020)
Zuständige Einrichtung
Technisches StraßenamtLandhaus 2, Silvius-Magnago-Platz 10, 39100 Bozen
Telefon: 0471-412607
0471-412630 segreteria
0471 41 26 30
E-Mail: technisches.strassenamt@provinz.bz.it
PEC: technischesstrassenamt.ufftecnicostrade@pec.prov.bz.it
Termine
• periodische Genehmigung: die Gültigkeit beträgt im Normalfall 12 Monate mit Straßenverzeichnissen
• Einzelgenehmigung: die Gültigkeit beträgt 3 Monate auf einer einzigen Strecke
• Mehrfachgenehmigung: die Gültigkeit beträgt 6 Monate für mehrere Fahrten auf einer einzigen Strecke