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- Abwassergebühr
Die Abwassergebühr setzt sich aus den Beträgen für den Kanaldienst und die Abwasserbehandlung zusammen. Sie wird von der Gemeinde festgelegt und in m³ berechnet. Für die Berechnung des Tarifs wird die Menge des verbrauchten... - Anlieferung und Behandlung von Abfällen in Kläranlagen für kommunales Abwasser
Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz autorisiert die Betreiber der Kläranlage für kommunales Abwasser, die aus Abwasser bestehen und aus Südtirol stammen, im Rahmen der noch vorhandenen Behandlungskapazität,... - Antrag auf Bauabnahme und Ermächtigung zur Abwasserableitung
Gemäß Artikel 39 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002 nr. 8 ist der Antrag auf Bauabnahme und Ermächtigung der Abwasserleitung einzureichen, und zwar bei der zuständigen Gemeinde für die Bauten laut Anlage M und für... - Beiträge für den Bau von Kanalisationen, Kläranlagen und für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer
Artikel 54 Absätze 1 und 2 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8, sieht vor, dass den Gemeinden, deren Verbänden, den Bezirksgemeinschaften, den Sonderbetrieben und den Kapitalgesellschaften mit vorwiegend öffentlicher... - Erklärung bezüglich der Menge und Qualität der in die öffentliche Kanalisation eingeleiteten Abwässer
Bis zum 31. Januar eines jeden Jahres müssen die Inhaber, die industrielle Abwässer in die öffentliche Kanalisation ableiten, müssen bei der Gemeinde, in deren Gebiet sich die betroffenen Produktionsstätten befinden, eine... - Revision oder Überschreibung der Ermächtigung zur Abwasserableitung
Im Fall von Änderung des Rechtssitzes, des Inhabers der Ermächtigung, der Firmenbezeichnung oder für Ansiedlungen, Gebäude oder Anlagen, für welche eine neue Zweckbestimmung, eine Erweiterung, eine Erneuerung oder die... - Widerruf der Ermächtigung zur Abwasserableitung
Im Falle einer endgültigen Stilllegung der Tätigkeit, die mit einer industriellen Einleitung verbunden ist, muss der Widerruf der Ermächtigung gemäß Artikel 39 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002 nr. 8 beantragt werden.