Dienstleistungen A-Z
Sie haben gewählt: Darlehen
- Nachfolge in die Wohnbauförderung: Umschreibung der Förderung an die Erben
Im Falle des Ablebens des Wohnbauförderungsempfängers, sieht der Art. 69 des Landesgesetzes 17. Dezember 1998, Nr. 13) vor, dass die Wohnbauförderung auf die Nachfolger umgeschrieben werden muss. Es sind folgende Möglichkeiten... - Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tierischer Herkunft - kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Aktuell ist es nicht möglich, ein Beihilfeansuchen einzureichen! Die Annahme von Beihilfegesuchen wird nach Genehmigung der Förderrichtlinien voraussichtlich ab Februar 2023 wieder möglich sein. Der genaue Termin und alle weiteren...