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- Private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen
Als private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen gilt laut Art. 1, Landesgesetz 12/1995 die Beherbergungstätigkeit in höchstens acht Zimmern oder fünf möblierten Wohnungen, in einem Gebäude,... - Privatvermieter - Einstufung
Das Landesgesetz vom 11. Mai 1995, Nr. 12 „Regelung der privaten Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen' gilt für Personen, die in einem Gebäude, das nicht als Betriebsstätte eingestuft ist, in... - Privatvermieter - Förderungen
Diese Förderung wird Einzelunternehmen als auch Gesellschaften gewährt, die privat Gästezimmer und Ferienwohnungen vermieten, und betriebliche Investitionen wie z.B. Umbau, Modernisierung oder Ankauf von neuen...