Rückerstattung nicht zustehender Beträge
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Wer eine höhere, eine doppelte oder nicht geschuldete Einzahlung an die Autonome Provinz Bozen überwiesen hat, kann einen Antrag um Rückerstattung stellen.
Der Antrag muss bei jenem Amt eingereicht werden, welches die Verwaltungsmaßnahme erlassen hat, für die die Einzahlung getätigt wurde.
Wer eine höhere, eine doppelte oder nicht geschuldete Einzahlung an die Autonome Provinz Bozen überwiesen hat, kann einen Antrag um Rückerstattung stellen.
Der Antrag muss bei jenem Amt eingereicht werden, welches die Verwaltungsmaßnahme erlassen hat, für die die Einzahlung getätigt wurde.
- Anforderungsvordruck (siehe Anlagen)
- Kopie Einzahlungsbestätigung
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen, gemäß den Bestimmungen des D.P.R. 642/72.
Formulare und Anlagen
Antrag um Rückerstattung nicht zustehender Beträge
- Formulare
- Antrag um Rückerstattung [474 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.08.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für EinnahmenLandhaus 3a, Silvius-Magnago-Platz 4, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 32 40
0471 41 32 41
Fax: 0471 41 46 38
E-Mail: einnahmen@provinz.bz.it
PEC: einnahmen.entrate@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und won 14:00 bis 17:30 Uhr