Rückerstattung der Unterbringungskosten für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen - Schuljahr 2021/2022
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen der Pflicht-, Ober- bzw. Berufsschulen haben Anrecht auf volle bzw. teilweise Übernahme der Unterbringungskosten.
1. die Antragsstellerin/der Antragssteller wird wegen der Behinderung und zum Zwecke des Schulbesuches in einem Heim, in einer Sonderanstalt bzw. bei einer Privatfamilie untergebracht;
2. die Antragsstellerin/der Antragssteller besucht im Schuljahr 2021/2022 eine Grund-, Mittel- oder Oberschule, eine Kunstschule, einen von der Autonomen Provinz Bozen angebotenen Lehrgang des zweiten Bildungsweges, einen Vollzeitkurs der Berufsausbildung oder eine Land-, Forst- und Hauswirtschaftsschule - Mindestdauer fünf Monate - in oder außerhalb Südtirols;
3. die Antragsstellerin/der Antragssteller ist: EU-Bürger/in oder Nicht-EU-Bürger/in und hat ihren/seinen Wohnsitz in Südtirol;
4. die Antragsstellerin/der Antragssteller bezieht im Schuljahr 2021/2022 für dasselbe Studium keine anderen finanziellen Zuwendungen von öffentlichen oder privaten Körperschaften oder Anstalten, die öffentliche Beiträge erhalten, bzw. nimmt sie/er keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch.
1. Unterbringungsbestätigung des Heimes bzw. der Privatfamilie mit genauer Zeitangabe der Unterbringung;
2. Kostenvoranschlag des Heimes mit genauer Zeitangabe und evtl. Betthaltekosten;
3. Ein ärztliches oder psychologisches Gutachten, ein entsprechendes Gutachten der Sozialassistentin oder des Sozialassistenten des zuständigen Gesundheitssprengels oder einen Nachweis über die Behinderung;
4. Den Anträgen, die mittels E-Mail übermittelt werden, muss eine Fotokopie des Personalausweises der Antragsstellerin/des Antragsstellers beigelegt werden.
Formulare und Anlagen
Antrag Rückerstattung der Unterbringungskosten für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen - Schuljahr 2021/2022 Das Herunterladen dieser Anlage ist nur bis zum 30.07.2021 möglich.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 29.12.2021)
Zuständige Einrichtung
Amt für SchulfürsorgeLandhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 33 44
0471 41 33 41
E-Mail: schulfuersorge@provinz.bz.it
PEC: schulfuersorge.assistenzascolastica@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 und 14.00 bis 17.30 Uhr
Termine
Der Antrag auf volle bzw. teilweise Übernahme der Unterbringungskosten ist bis Freitag, 30.07.2021 im Amt für Schulfürsorge abzugeben.