Imkerei - Landesförderung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Begünstigte
Imkerinnen und Imker, auch in zusammengeschlossener Form
Förderbare Vorhaben
- Ankauf von Bienenbeuten und Imkergeräten
- Errichtung, Umbau oder Sanierung von:
- Bienenstand
- Lagerraum
- Schleuderraum
Kapitalbeitrag
bis zu 40 % der beihilfefähigen Kosten ohne MwSt.
- Diplom Imkergrundkurs (90 Stunden) oder eine mindestens 3-jährige Imkertätigkeit in der Provinz Bozen (mit gleichzeitiger Meldung der Bienenvölker in der nationalen Bienendatenbank BDN) zum Zeitpunkt der Gesuchstellung
- Neuimkerinnen und Neuimkern werden in den ersten beiden Jahren nach Abschluss des Imkergrundkurses beihilfefähige Kosten im maximalen Ausmaß von 1.500 € (ohne MwSt.) für den Ankauf von Bienenbeuten und Imkergeräten berücksichtigt
- für die Förderung eines Bienenstandes, Lager- oder Schleuderraumes müssen in den letzten zwei Jahren mindestens 10 Bienenvölker gehalten und gemeldet worden sein
- seit der letzten Förderung eines Bienenstandes müssen mindestens 10 Jahre vergangen sein
- bei baulichen Investitionen an Gebäuden oder auf Flächen welche sich nicht im Eigentum der Antragstellerin/des Antragstellers befinden, ist der Nachweis eines Miet- oder Pachtvertrages mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren ab Datum des Antrages um Endauszahlung erforderlich
- für den Ankauf von Bienenbeuten und Imkergeräten werden beihilfefähige Kosten im Ausmaß von maximal 8.000 Euro (ohne MwSt.) im zurückliegenden 10-Jahres-Zeitraum berücksichtigt
Mindestinvestition: 1.500 Euro an beihilfefähigen Kosten ohne MwSt
Dem Beihilfegesuch müssen beigelegt werden:
- Diplom Imkergrundkurs (90 Stunden) im Falle von Neuimkerinnen/Neuimkern, welche die Imkertätigkeit laut nat. Bienendatenbank (BDN) seit weniger als drei Jahren ausüben
- Kostenvoranschläge für den Ankauf von Bienenbeuten und Imkergeräten
- Kostenvoranschlag einer/eines befähigten Freiberuflerin/Freiberuflers für Bauarbeiten (Bau Schleuderraum, Bienenstand usw.)
- baurechtliche Genehmigung samt technischen Unterlagen für bauliche Investitionen
- Pacht- bzw. Mietvertrag bei baulichen Vorhaben auf Flächen bzw. an Gebäuden, welche sich nicht im Eigentum der Antragstellerin/des Antragstellers befinden (Mindestvertragsdauer 10 Jahre ab Antrag um Auszahlung)
Notwendige Unterlagen für die Auszahlung der Beihilfe
- elektronische Rechnungen in pdf und xml-Format samt Zahlungsnachweis (Banküberweisung), versehen mit dem zugeteilten einheitlichen Projektcode CUP, im Falle des Ankaufs von Bienenbeuten und Imkergeräten
- elektronische Rechnungen in pdf und xml-Format samt Zahlungsnachweis (Banküberweisung) oder Endabrechnung einer/eines befähigten Freiberuflerin/Freiberuflers, versehen mit dem zugeteilten einheitlichen Projektcode CUP, im Falle von baulichen Investitionen
- Meldung der Bezugsfertigkeit für Bauvorhaben mit Konzessionspflicht oder Bauendemeldung für Bauvorhaben ohne Konzessionspflicht
- Meldung des Tätigkeitsbeginnes (SUAP-Meldung) im Falle der Errichtung eines Schleuderraumes
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Die Ankäufe bzw. Bauarbeiten können erst nach Mitteilung des einheitlichen Projektcodes (CUP) durch das zuständige Landesamt erfolgen.
Die Gewährung der Beihilfe verpflichtet die Beihilfeempfängerin/den Beihilfeempfänger, ab Datum der Endauszahlung der Beihilfe die Zweckbestimmung für 5 Jahre im Falle des Ankaufs von Maschinen und Geräten und für 10 Jahre bei baulichen Investitionen beizubehalten.
Formulare und Anlagen
Imkerei - Antrag auf Beihilfe
- Formulare
- Antrag auf Beihilfe [47 KB]
- Formulare
Richtlinien für die Förderung von Investitionen im Imkereisektor
- Anlagen
Merkblatt Imker - Landesförderung
- Anlagen
- Merkblatt Imker - Landesförderung [142 KB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 02.02.2023)
Zuständige Einrichtung
Amt für ViehzuchtLandhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 50 90
0471 41 50 91
E-Mail: viehzucht@provinz.bz.it
PEC: viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it
Termine
Das Beihilfegesuch muss im Zeitraum 01. Januar bis 30. September vor Ankauf bzw. vor Beginn der Bauarbeiten eingereicht werden.
Zuständige Dienststellen:
Amt für Viehzucht (Tel. 0471 415090), Brennerstr. 6, 39100 Bozen PEC-Mail: viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it
Bezirksämter für Landwirtschaft:
Bezirksamt Ost:
- Bruneck (Tel. 0474 582240), Kapuzinerplatz 3, 39031 Bruneck PEC-Mail: lwbruneck.agribrunico@pec.prov.bz.it
- Außenstelle Brixen (Tel. 0472 821240), Regensburger Allee 18, 39042 Brixen PEC-Mail: lwbrixen.agribressanone@pec.prov.bz.it
Bezirksamt West:
- Schlanders (Tel. 0473 736140), Schlandersburgstr. 6, 39028 Schlanders PEC-Mail: lwschlanders.agrisilandro@pec.prov.bz.it
- Außenstelle Meran (Tel. 0473 252240), Sandplatz 10, 39012 Meran PEC-Mail: lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it