Anerkennungen von Berufsausbildungen im Gesundheitswesen für nicht EU-Bürgerinnen und Bürger
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Anerkennungsverfahren durch das Gesundheitsministerium in Rom erfolgt für alle reglementierten Berufsbilder im Gesundheitswesen.
Laut Dekret des Gesundheitsminsteriums vom 18.06.2002, übernimmt das Amt für Gesundheitsordnung die Auswertung und die Beurteilung der Gesuche für die Anerkennung der Studientitel für Krankenpfleger/-schwester und für med. techn. Radiologie-Assistenten, die in nicht-EU-Länder ausgestellt wurden. Diese Gesuche werden vom Amt an das Ministerium, das die Anerkennungsdekrete erlässt, weitergeleitet.
Siehe Web-Seite des Gesundheitsministeriums
Siehe Web-Seite des Gesundheitsministeriums
Dekret des Gesundheitsminsteriums vom 18.06.2002
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 26.11.2019)
Zuständige Einrichtung
Amt für GesundheitsordnungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 81 48
0471 41 81 41
Fax: 0471 41 81 59
E-Mail: elena.kostner@provinz.bz.it
gesundheitsordnung@provinz.bz.it
PEC: ges.ord.san@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr