Berufsschulbesuch der Lehrlinge im Ausland und Spesenvergütung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Für Lehrberufe mit sehr wenigen Lehrlingen, sog. "Splitterberufe", kann in Südtirol kein Berufsschulbesuch angeboten werden. Bist du Lehrling in einem Splitterberuf, wirst du vom Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung in eine entsprechende Fachklasse an einer Berufsschule im deutschsprachigen Ausland, vorwiegend in Österreich, eingeschrieben.
Die Kosten für den Berufsschulbesuch im Ausland werden vom Land Südtirol direkt übernommen. Zudem kannst du um Erstattung der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt (2 Hin- und 2 Rückfahrten bei einem Unterrichtsblock pro Schuljahr in Österreich; bei mehreren Unterrichtsblöcken pro Schuljahr z.B. in Deutschland wird 1 Hin- und 1 Rückfahrt pro Block vergütet) und der Prüfungsgebühren ansuchen. Dafür musst du innerhalb von 2 Monaten ab Ende jedes Lehrgangs (ab Ende jeder einzelnen Klasse) ein entsprechendes Ansuchen an das Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung stellen.
Anspruchsberechtigt sind Lehrlinge, die in einer Gemeinde der Provinz Bozen ansässig sind oder dort das Domizil aus Ausbildungsgründen haben und einen Lehrvertrag laut Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a) des Landesgesetzes
vom 4. Juli 2012, Nr. 12, abgeschlossen haben und in einem Splitterberuf beschult werden.
Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen: im Original
- Zahlungsaufforderung des Heimes, Zahlungsbestätigung der Heimkosten oder Überweisungsbeleg oder, im Falle der Unterbringung bei Privaten, Steuerrechnung
- Zahlungsbestätigung pro Mittagessen/Abendessen bzw. Restaurantbelege (im Original);
- Fahrkarten (2 Hin- und 2 Rückfahrten)(im Original)
- Rechnung und Zahlungsbestätigung der Prüfungsgebühr
Formulare und Anlagen
Inkassovollmacht Lehrlinge
Vorlage Inkassovollmacht Lehrlinge
- Formulare
Ansuchen um Rückerstattung der Heim- und Fahrtspesen bei Schulbesuch im Ausland (Schulstandort in Österreich)
Ansuchen um Rückerstattung der Heim- und Fahrtspesen bei Schulbesuch im Ausland (Schulstandort Deutschland oder Schweiz)
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 16.12.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für Lehrlingswesen und MeisterausbildungDantestraße 11, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 69 91 Sonja Reiterer
E-Mail: lehrlingswesen@provinz.bz.it
PEC: meister.maestro@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Dienstag und Donnerstag von 08.45 Uhr bis 12.15 Uhr
Termine
Nach Ablauf von 2 Monaten ab Kursende verfällt der Anspruch auf Spesenrückerstattung.