Ansuchen Reisebüro
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Reisebüros sind Unternehmen, die einzelne oder koordinierte Teile von Reisen und Aufenthalten gegen ein pauschales Entgelt oder gegen eine Provision veranstalten, organisieren, anbieten und verkaufen oder solche Dienstleistungen nur vermitteln.
Für die Eröffnung muss vom Landesrat für Tourismus eine Bewilligung eingeholt werden.
Der Interessierte muss im Sinne des Zivilgesetzbuches geschäftsfähig sein, die nötige Zuverlässigkeit gewährleisten und die persönlichen Voraussetzungen laut Art. 11 des königlichen Dektetes vom 18.06.1931, Nr. 773 besitzen; zudem muss er die Voraussetzungen des Reisebüroleiters erfüllen, sofern er selbst die Leitung übernimmt, oder die Leitung einem Reisebüroleiter übergeben.
Das Reisebüro muss über unabhängige und leicht zugängliche Räume, in denen ausschließlich die Reisebürotätigkeit ausgeübt wird, verfügen.
Nachweis der technisch-beruflichen Voraussetzungen des Reisebüroleiters:
mittels folgender Studientitel:
- Reifezeugnis mit touristischer Ausrichtung oder
- Laureatsdiplom mit fachspezifischer touristischer Ausrichtung oder
- Laureatsdiplom in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaft
Nachweis über eine einjährige berufliche Praxis in kaufmännischer Funktion bei einem Reisebüro, einem Tourismusverein oder Tourismusverband;
die Beherrschung der deutschen und italienischen Sprache und wenigstens einer weiteren Sprache auf Maturaniveau.
Ansuchen um die Bewilligung zur Ausübung der Reisebürotätigkeit.
Lageplan der unabhängigen und leicht zugänglichen Büroräume, in denen ausschließlich die Reisebürotätigkeit ausgeübt wird.
Beschreibung der geeigneten Einrichtungen für die Tätigkeit des Unternehmens.
Hapftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 1.550.000,00 Euro.
Versicherungspolizze oder Bankgarantie, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder eines Konkurses.
Das Ansuchen ist mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro zu versehen.
Landesgesetz vom 20. Februar 2002, Nr. 3 Regelung der Reisebüros
Sämtliche Änderungen müssen der zuständigen Landesbehörde mitgeteilt werden. Die Ansuchen hierfür finden Sie hier am Ende dieser Seite.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Reisebüro - Ansuchen zur Eröffnung
- Formulare
- Eröffnung Reisebüro [158 KB]
- Formulare
Reisebüro - Änderung des Reisebüroleiters
- Formulare
- Ersetzung Reisebüroleiter [134 KB]
- Eigenerklärung Reisebüroleiter [125 KB]
- Formulare
Reisebüro - Ersetzung des rechtlichen Vertreters
- Formulare
- Ersetzung des rechtlichen Vertreters [136 KB]
- Formulare
Reisebüro - Überschreibung eines Reisebüros
- Formulare
- Überschreibung Reisebüro [154 KB]
- Formulare
Reisebüro - Übersiedelung eines Reisebüros
- Formulare
- Übersiedelung Reisebüro [137 KB]
- Formulare
Reisebüro - Umbenennung des Reisebüros
- Formulare
- Umbenennung des Reisebüro [116 KB]
- Formulare
Reisebüro - Vorübergehende Schließung eines Reisebüros
- Formulare
- Vorübergehene Schliessung Reisebüro [119 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 17.01.2022)
Zuständige Einrichtung
Funktionsbereich TourismusLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 36 43 Katharina Weiss
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it